Kabinett will Pflegerinnen und Pflegern mehr Kompetenzen geben
Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, will die Bundesregierung Pflegekräften mehr medizinische Befugnisse geben. Das schwarz-rote Kabinett beschloss dazu zwei Gesetzentwürfe, die auch die Ausbildungsordnungen für Pflegeassistenzberufe vereinheitlichen sollen.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege soll qualifizierten Pflegekräften mehr Aufgaben übertragen, welche bislang noch Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Pflegekräfte sollen damit eigenverantwortlich bestimmte medizinische Behandlungen durchführen können sowie Folgeverordnungen für weitere Leistungen und Hilfsmittel der häuslichen Krankenpflege veranlassen. Zwei Rahmenverträge zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Pflege sollen auf Bundesebene die konkreten Bereiche festlegen. Zudem soll die Pflegedokumentation "auf das notwendige Maß" begrenzt werden; Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen ebenfalls vereinfacht werden.
Das Gesetz zur Vereinheitlichung der bislang 27 unterschiedlichen, landesrechtlich geregelten Ausbildungen zu Pflegeassistenzberufen (Pflegefachassistenzgesetz) soll die Ausbildung unter anderem auf eine Ausbildungszeit von künftig 18 Monaten vereinheitlichen. Zudem ist eine einheitliche Vergütung für die Pflegeassistenzausbildung vorgesehen, denn bislang wird nur etwa die Hälfte aller Assistenzausbildungen in der Pflege vergütet. Auch Pflegeassistentinnen und -assistenten sollen zukünftig mehr Kompetenzen bekommen. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027.
Pläne der Ampelregierung
"Wir wollen Pflegekräfte halten, indem wir ihre Kompetenzen besser nutzen", sagte dazu Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sprach von einem "Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen". In Deutschland stieg die Zahl der Pflegebedürftigen zuletzt stark an.
Beide Gesetze stammen in ihrer ersten Version ursprünglich von der Ampelkoalition, kamen wegen deren Bruch aber nicht mehr zustande, weshalb sie jetzt in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht werden. Mit beiden muss sich nun der Bundestag befassen.
Die Bundesregierung sieht im Pflegesystem generell noch weitergehenden Reformbedarf. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Anfang Juli eingerichtet wurde, soll unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände bis Jahresende Vorschläge für eine umfassende Reform vorlegen. Die Ampelregierung hatte eine solche auf den Weg gebracht, die schwarz-rote Koalition will diese aber nicht mehr wie geplant umsetzen.