Gesetzesänderung soll mehr Nierenspenden ermöglichen
Die Bundesregierung will eine schon länger geplante Änderung des Transplantationsgesetzes auf den Weg bringen. So sollen mehr Lebendorganspenden möglich werden. Bisher können nur sich nahestehende Personen lebend eine Niere spenden. Das gilt beispielsweise bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten, Lebenspartnern und Personen, die sich offensichtlich in persönlicher Verbundenheit nahe sind. Weil das aber in manchen Fällen aufgrund von Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeiten medizinisch nicht möglich ist, scheitern einige Versuche.
Die Neufassung des Gesetzes sieht vor, dass eine Spende nun auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren möglich sein soll. Bei dieser sogenannten Überkreuzspende geht die Niere "über Kreuz" an eine passende Person eines weiteren Transplantationspaares, das untereinander ebenfalls nicht medizinisch kompatibel ist. Von jedem Paar wird dann an das andere Paar eine passende Niere gespendet.
"Wille zur Organspende im Fokus"
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, die Überkreuz-Lebendspende von Nieren stärke die bewusste Entscheidung für die Organspende. "Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus."
Ein nationales Programm für diese Überkreuzspenden soll ebenfalls eingerichtet werden. Geplant ist zudem, die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person zu ermöglichen. Das heißt, jemand kann auch ganz ohne Verbindung zu einer Person mit Organspendebedarf eine Niere zur Verfügung stellen, ohne zu wissen, wer sie bekommt.
Außerdem will die Bundesregierung den Schutz der Spender weiter stärken. Mögliche Spender müssen vor einer Transplantation eine verpflichtende und unabhängige psychosoziale Beratung erhalten. Ebenso ist die individuelle Betreuung der Betroffenen im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen. Wer einer anderen Person eine Niere spendet und dann im weiteren Lebensverlauf selbst eine Nierentransplantation benötigt, soll zudem bevorzugt behandelt werden. Näheres soll in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt werden.
Mehr als 250 Patientinnen wegen fehlender Spenderniere 2024 gestorben
Zahlen vom Bundesgesundheitsministerium zeigen die Dringlichkeit. Demnach warteten Ende 2024 rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere. Gleichzeitig sank die Zahl der Nierentransplantationen in Deutschland im selben Jahr auf 2.075. Im Jahr 2024 starben mehr als 250 Patientinnen und Patienten, die zuvor auf der Warteliste standen.
Die Wartezeit der Betroffenen für eine postmortale Nierenspende beträgt hierzulande im Durchschnitt bis zu acht Jahre. All das, obwohl die Spendenbereitschaft zuletzt gestiegen ist. Viele halten dies aber nicht in Form eines Organspendeausweises verbindlich fest.