Gericht verurteilt Doctolib wegen Irreführung von Kassenpatienten

Das Landgericht Berlin hat Doctolib wegen Irreführung von Patienten verurteilt und der Buchungsplattform untersagt, gesetzlich Versicherten auch dann kostenpflichtige Privatsprechstunden anzuzeigen, wenn diese explizit nur nach Terminen für Kassenpatienten suchen. Die Anzeige von Selbstzahlerterminen bei anderslautender Filtereinstellung sei irreführend, heißt es in dem Urteil, aus dem das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zitiert. Die Anzeige von Selbstzahlerterminen bei anderslautender Filtereinstellung sei irreführend.

Das Gericht gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, der gegen die Buchungsplattform geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.

Verbraucherzentralen fordern Mindeststandards für Terminportale

Die Verbraucherzentralen begrüßten die Entscheidung. "Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden", sagte Verbandschefin Ramona Pop dem RND. Terminportale dürfen gesetzlich Versicherte nicht in die Irre führen. Pop fordert zugleich die Politik auf, verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale wie Doctolib festzulegen. 

Laut dem Urteil listet Doctolib nach Auswahl der Filterfunktion "Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" auch Privatsprechstunden auf, die von gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden müssen. Dieser Filter erwecke den Eindruck, dass er die Auswahl auf Behandlungen nach den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt und Selbstzahlerleistungen ausschließt, heißt es in dem Urteil. 

Tatsächlich aber schränkt das Portal die Filterergebnisse nicht ein. Damit handle es sich um eine Irreführung. Diese wird laut Gericht auch nicht dadurch entkräftet, dass vor der finalen Terminbuchung ein Warnhinweis angezeigt wird, wonach gesetzlich Versicherte diese Behandlung selbst bezahlen müssen.

Transparenzhinweis: In einer früheren Fassung des Textes hieß es, Doctolib müsse gesetzlich Versicherten auch dann kostenpflichtige Privatsprechstunden anzeigen, wenn diese explizit nach Terminen für gesetzlich Versicherte suchen. Tatsächlich untersagte das Landgericht der Buchungsplattform die Anzeige kostenpflichtiger Sprechstunden in diesen Fällen. Wir haben den Fehler korrigiert.