Gericht weist Berufung von Ulrike Guérot in Kündigungsstreit zurück
Die Politologin Ulrike Guérot hat den Rechtsstreit um ihre Kündigung durch die Universität Bonn in zweiter Instanz verloren. Das Landesarbeitsgericht Köln wies ihre Berufung gegen eine frühere Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn zurück. Der Vorsitzende Richter Lothar Staschik begründete das Urteil mit dem nicht ordnungsgemäßen Verhalten der Klägerin im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens an der Universität. Revision wurde nicht zugelassen.
Im April 2024 hatte das Arbeitsgericht Bonn die Klage der Politologin bereits zurückgewiesen. Guérot war gerichtlich gegen die Universität Bonn vorgegangen, nachdem diese ihr im Februar 2023 wegen Plagiatsvorwürfen gekündigt hatte. Die Kündigung sei rechtmäßig, urteilte das Bonner Gericht, da Guérot sich um ihre Stelle als Hochschullehrerin mit einem Buch beworben habe, in dem sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert habe, ohne dies richtig kenntlich zu machen.
"Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens lassen die Vorlage eines mit Plagiaten behafteten Werkes nicht zu", sagte nun auch der Kölner Richter Staschik. Das Landesarbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass die Kündigung wirksam war.
Die 61-Jährige will möglicherweise auch gegen das Urteil in zweiter Instanz vorgehen. "Meine Anwälte und ich werden die Begründung daraufhin prüfen, ob wir dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegen", kündigte sie an. Sie halte die Entscheidung "sowohl juristisch wie politisch für fragwürdig". Mit dem Urteil stellen sich ihrer Ansicht nach grundsätzliche Fragen zum Schutz von Wissenschaftsfreiheit und abweichenden Meinungen im akademischen Raum.
Öffentliche Aufmerksamkeit hatte Guérot während der Coronapandemie mit ihrer scharfen Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen – etwa in ihrem Buch Wer schweigt, stimmt zu – erlangt. Umstritten sind auch ihre Äußerungen zum Ukrainekrieg, seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Damit kehre sie das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem teilweise um, sagen Kritiker.