Finanzkommission empfiehlt geringere Anhebung des Rundfunkbeitrags
Eine unabhängige Expertenkommission hat empfohlen, den monatlichen Rundfunkbeitrag ab 2027 auf 18,64 Euro anzuheben. Dieser Betrag liegt um 3 Cent niedriger als die bisherige Empfehlung aus dem Jahr 2024, wie aus einem Bericht hervorgeht, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an die Bundesländer übergeben hat. Nach Angaben der KEF sieht die neue Empfehlung nach einem unveränderten Beitrag von 18,36 Euro in 2025 und 2026 einen einmaligen Anstieg um monatlich 28 Cent für die Jahre 2027 und 2028 vor.
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Alexander Schweitzer (SPD), nannte den Bericht einen "Meilenstein im Umgang zwischen den für die Rundfunkregulierung in Deutschland zuständigen Ländern und dem öffentlich-rechtlichen System". Er sei "sehr dankbar für die gute Botschaft" einer geringen Beitragssteigerung, fügte er hinzu.
Mehr Geld als erwartet ist hereingekommen
Dass die Kommission ihre Empfehlung in einer laufenden Beitragsperiode nach unten anpasst, ist ungewöhnlich. Normalerweise führen Zwischenberichte nicht zu einer Veränderung der Beitragshöhe. Die aktuelle Situation ist aber ein Sonderfall, denn die bisherige Empfehlung haben die Bundesländer nicht umgesetzt. ARD und ZDF reichten deshalb schon im November 2024 beim Bundesverfassungsgericht Klage ein. Eine Entscheidung steht noch aus.
Dass die Empfehlung nun geringer ausfällt, liegt daran, dass mehr Geld hereingekommen ist als erwartet. Laut KEF-Angaben entwickelte sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen aus Sicht der Sender günstiger als prognostiziert. Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich indes nur wenig geändert: Für die Jahre 2025 bis 2028 nennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode.
Schweitzer antwortete nicht direkt auf die Frage, ob die Länder die neue Beitragsempfehlung umsetzen werden. Mit Blick auf die Klage sagte er, dass man hier nicht ohne das Bundesverfassungsgericht handeln könne. Die Rundfunkkommission der Länder werde jetzt über das Vorgehen beraten.
Die KEF wies derweil von einigen Ländern angemeldete Zweifel an ihren Berechnungen zurück. Die Prognosen entsprächen "den gesetzlichen Vorgaben und sichern Transparenz sowie Vergleichbarkeit durch eine unveränderte Methodik", teilte die Kommission mit.