Taylor Swift meldet aus Sorge vor Deepfakes Markenschutz auf Stimme an

Die US-Popsängerin Taylor Swift will im Kampf gegen von künstlicher Intelligenz (KI) generierte Fälschungen ihre Stimme und ihr Aussehen als Marken eintragen lassen. Die Anträge, die am Freitag beim US-Patentamt, das auch für Markenschutz zuständig ist, eingereicht wurden, umfassen zwei Audioaufnahmen und ein Foto der Sängerin. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wird darin die Firma TAS Rights Management als Eigentümerin der Aufnahmen und des Fotos genannt. Das Unternehmen verwaltet Swifts Eigentumsrechte und Lizenzen.

Swifts Aussehen und Stimme sind in zahlreichen sogenannten Deepfakes – täuschend echten, KI-generierten Fälschungen – zu unterschiedlichsten Zwecken missbraucht worden, etwa für Werbung, für vermeintliche politische Aussagen der Sängerin sowie für pornografische Darstellungen.

In einer der Aufnahmen ist zu hören, wie Swift sagt: »Hey, hier ist Taylor Swift, und ihr könnt mein neues Album, The Life of a Showgirl, auf Amazon Music Unlimited abrufen.« In der zweiten Aufnahme sagt die Sängerin: »Hey, hier ist Taylor. Mein brandneues Album The Life of a Showgirl wird am 3. Oktober veröffentlicht, und ihr könnt es per Klick vormerken, um es auf Spotify zu hören.« Das Foto, für das die Sängerin Markenrechte beantragt, zeigt sie auf der Bühne.

Bislang unerprobtes Vorgehen soll Persönlichkeitsrechte stärken

Swifts Management sowie die Anwälte, die in den Anträgen genannt sind, haben eine Reuters-Nachfrage zu dem Vorgang zunächst nicht beantwortet. Der Markenrechtsanwalt Josh Gerben, der am Montag als Erster auf seinem Blog über die Anträge Swifts berichtet hatte, schrieb, dass die Anträge »zielgerichtet« so erstellt worden seien, dass sie »Taylor vor Bedrohungen durch künstliche Intelligenz schützen« sollen.

Demnach böten bereits bestehende Persönlichkeitsrechte einen »gewissen Schutz« vor unerlaubter Nutzung des Aussehens prominenter Personen, schrieb Gerben. Eintragungen als Marke könnten jedoch womöglich »eine zusätzliche Schutzschicht« bilden. Die Eintragung der Stimme einer prominenten Person als Marke sei ein neues Phänomen, bei dem bisher unklar sei, ob es vor Gericht Bestand haben wird.

Bislang hätten sich Sängerinnen und Sänger auf das herkömmliche Urheberrecht verlassen, erläuterte Gerben. Dies diene vor allem dazu, die Aufnahmen ihrer Musik vor Kopien zu schützen. »Doch KI-Technologien erlauben ihren Nutzern inzwischen, völlig neue Inhalte zu generieren, die die Stimme eines Sängers nachahmen, ohne eine existierende Aufnahme zu kopieren.« Dies habe eine Lücke geschaffen, bei deren Behebung das Markenrecht hilfreich sein könnte. 

Demselben Zweck diene auch das von Swift eingereichte Foto: Indem die Vertreter der Sängerin ein »unverwechselbares visuelles Merkmal schützen, bis hin zu ihrem regelmäßig getragenen Jumpsuit und ihrer Pose, könnten sie zusätzliche Argumente gewinnen, um Ansprüche gegen manipulierte oder KI-generierte Bilder geltend zu machen, die ihr Aussehen widerspiegeln«, schrieb Gerben.

Matthew McConaughey hatte erfolgreich Markenrechte für Aufnahmen angemeldet

Swifts Anträge auf Eintragung ihrer Stimme als Marke haben offenbar ein Vorbild: Im Januar waren ähnliche Anträge des US-Schauspielers Matthew McConaughey bewilligt worden. McConaughey hatte ebenfalls Aufnahmen seiner Stimme, darunter mit der bekannten Phrase »alright, alright, alright« aus dem Film Dazed and Confused (1993), als Marken registrieren lassen. 

Wie unter anderem der Sender BBC damals berichtet hatte, war es laut McConaugheys Anwälten das erste Mal, dass ein Schauspieler versucht hat, Markenrecht zu nutzen, um sich vor Deepfakes zu schützen. »Wir wollen klare Grenzen für Eigentumsrechte schaffen, damit Zustimmung und Namensnennung die Norm in der KI-Welt« werden, sagte McConaughey damals dem Wall Street Journal.