Einigung bei Investitionspaket: Bund entlastet Kommunen vollständig für Steuerausfälle

Bund und Länder haben sich auf eine vollständige Entlastung der Kommunen für die Steuerausfälle aus dem sogenannten Investitionsbooster geeinigt. Entsprechende Verlautbarungen am Dienstagmorgen wurden dem Tagesspiegel aus Länderkreisen bestätigt.

„Wir haben mit dem Bund eine Einigung gefunden“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) im ZDF. „Wir schaffen das, einen Weg zu finden, dass die Kommunen nicht belastet werden. Das sichert den Kommunen die Handlungsfähigkeit, denn die sollen ja auch investieren“, fügte er hinzu.

„Wir als Länder haben dem Bund die Hand gereicht“, sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) auf einer Pressekonferenz am Vormittag. Durch die Einigung habe man einen späteren Vermittlungsausschuss abgewendet. Kretschmer zeigte sich mit den Verhandlungen sowie Ergebnissen zufrieden. „Wir haben sehr stringent verhandelt“, so der CDU-Politiker.

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Eine Arbeitsgruppe bestehend aus unter anderem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) und Ländervertretern hatte über das Wochenende sowie am Montag bis kurz vor Mitternacht verhandelt.

Dabei geht es um ein Paket mit Steuerentlastungen für Firmen. Die Pläne würden wegen sinkender Steuern Einnahmeverluste für Bund, Länder und Kommunen mit sich bringen. Bis einschließlich 2029 sollen sich die Ausfälle auf rund 48 Milliarden Euro belaufen, wovon über 60 Prozent auf Länder und Kommunen entfallen. Die Ministerpräsidenten, ohne deren Zustimmung das Paket nicht kommen kann, verlangten deshalb vom Bund einen finanziellen Ausgleich, vor allem für die teils hoch verschuldeten Kommunen.

Der Beschluss von Bund und Ländern sieht im Kern folgenden Kompromiss vor:

  1. Volle Entlastung für Kommunen: Der Bund soll die Steuerausfälle der Kommunen aus dem Investitionsbooster vollständig übernehmen. Sie sollen den Kommunen über einen erhöhten Umsatzsteueranteil zufließen. Die Mindereinnahmen belaufen sich für sie bis 2029 auf über elf Milliarden Euro. Schon ohne die erwarteten Ausfälle steht bei den Kommunen ein Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe zu Buche.
  2. Teilweise Entlastung der Länder: Die Mindereinnahmen der Länder sollen ebenfalls ausgeglichen werden, allerdings nicht in voller Höhe. Nach Prognosen des BMF führt die Steuerreform bei den Ländern zu Ausfällen von rund 16,3 Milliarden Euro. Die Einigung sieht vor, dass sie vom Bund von 2026 bis 2029 acht Milliarden Euro erhalten. Die Mittel dafür sollen aus dem Sondervermögen Infrastruktur kommen und über Programme in den Bereichen Bildung, Betreuung, Kita und Hochschulen an die Länder fließen. Der Bund übernimmt außerdem für vier Jahre einen höheren Anteil bei der Sanierung von Krankenhäusern.
  3. Freiheit für die Länder beim Sondervermögen: Die Länder erhalten aus dem 500-Milliarden-Topf für die Infrastruktur ein Fünftel. Laut der Einigung vom Montag übernimmt der Bund Tilgung sowie Zinsen. Dazu erhalten die Länder weitreichend freie Hand bei der Nutzung ihres Anteils. Die Verwendungsbereiche werden erweitert. Das Kriterium der Zusätzlichkeit entfällt, genauso wie die Vorgabe der Doppelförderung und die vorgesehene Quote für die Weitergabe der Mittel an die Kommunen. All diese Themen wurden laut Sachsens Ministerpräsident schon vor der MPK mit Kanzler Merz abgeräumt. „Wie viel Geld an die Kommunen weitergereicht wird, wird jedes Land für sich klären“, sagte Kretschmer auf eine Nachfrage des Tagesspiegels. Das hänge von den regionalen Gegebenheiten ab.
  4. Bund unterstützt Abbau von Altschulden sowie Geberländer: Der Bund will sich zudem mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen beteiligen, die die Länder unternehmen, um hoch verschuldete Kommunen zu entlasten. Dazu sollen die Geberländer im Rahmen des Finanzausgleichs – also Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg – pro Jahr 400 Millionen Euro mehr erhalten. Beide Maßnahmen wurden so auch schon im Koalitionsvertrag vereinbart.

Die Länder sollen im Gegenzug zugesagt haben, dem schwarz-roten Investitionssofortprogramm am 11. Juli im Bundesrat zuzustimmen. Das Gesetz soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden. Firmen sollen dadurch Anreize für Investitionen bekommen, unter anderem durch erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Elektrofahrzeuge. Ab 2028 soll die schrittweise die Körperschaftsteuer abgesenkt werden.