Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut vorläufigem Gutachten unbegründet
Die Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, ist laut einem von ihr und ihrem Mann in Auftrag gegebenen Kurzgutachten kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen. "Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben", teilten die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben mit.
Die Bewertung sei vorläufig. "Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen", heißt es in dem Kurzgutachten.
Kurz vor der abgesagten Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht im Bundestag waren am vergangenen Freitag auch Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes. Beide Arbeiten wurden 1997 an der Universität Hamburg eingereicht.