Uni Hamburg will Hinweise zu Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf prüfen

Die Universität Hamburg hat offenbar Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten bei der Doktorarbeit der Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf erhalten. Im Zuge der medialen Berichterstattung seien bei der Ombudsstelle begründete Hinweise eingegangen, sagte ein Sprecher der Universität der Nachrichtenagentur dpa. Die Universität sei laut Satzung verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen.

Die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. "Erfüllen die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen." Dabei könnten auch externe Gutachter hinzugezogen werden. Anschließend soll das Ombudskollegium den Gesamtsachverhalt bewerten.

Ehemann von Brosius-Gersdorf wohl ebenfalls betroffen

Die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin war gescheitert, nachdem die Union kurzfristig ihre Zustimmung für die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin zurückgenommen hatte. Daraufhin musste im Bundestag die Neubesetzung aller drei Richterposten von der Tagesordnung genommen werden. 

Der Ehemann der an der Universität Potsdam tätigen Juristin, Hubertus Gersdorf, sei ebenfalls betroffen, sagte der Sprecher der Uni Hamburg. Gegen den Professor an der Universität Leipzig lägen ebenfalls Hinweise vor. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet.

Nach ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes vor rund zwei Wochen hatte die Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen. Die Hinweise sollen damals noch nicht hinreichend begründet gewesen sein.

Gutachten von Stuttgarter Kanzlei nennt Vorwürfe unbegründet

Zuvor hatten Brosius-Gersdorf und ihr Mann selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet sei, wie die Kanzlei in einem Schreiben mitteilte.

Die Vorwürfe waren unmittelbar vor der gescheiterten Richterwahl im Bundestag bekannt geworden, nachdem der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes veröffentlicht hatte. Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus an derselben Hochschule im Sommersemester 1998.