„Datenschutz darf Sicherheit nicht ausbremsen“: Union und Polizei fordern Einsatz von Software zur Gesichtserkennung an Bahnhöfen
Bahnhöfe gelten in Deutschland als Hotspots der Kriminalität, immer wieder kommt es neben Diebstählen auch zu Messerattacken mit oft schwerwiegenden Folgen. Die Union fordert nun, den Einsatz von Software zur Gesichtserkennung an diesen Brennpunkten zu forcieren.

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„Wenn Bahnhöfe Magneten für Kriminelle werden, trifft es das Sicherheitsgefühl der Menschen ins Mark“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), der „Bild“.
Die Systeme haben sich in Pilotprojekten bewährt und sind sofort einsatzbereit.
Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei
Der Koalitionsvertrag sehe eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten mit intelligenter Gesichtserkennung vor. „Die Technik ist längst erprobt, wir müssen sie endlich anwenden“, forderte Throm.
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„Datenschutz darf die Sicherheit der Menschen nicht länger ausbremsen“, fügte der Innenpolitiker hinzu. „Die Bundesregierung hat unsere Grenzen sicherer gemacht, als Nächstes brauchen wir eine Sicherheitsoffensive für öffentliche Plätze im Inland.“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Forderung. „Für mehr Sicherheit an den Bahnhöfen benötigt die Bundespolizei schnellstmöglich KI-Videoüberwachung und eine Speicherung der Aufnahmen“, sagte der GdP-Chef für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der Zeitung. „Die Systeme haben sich in Pilotprojekten bewährt und sind sofort einsatzbereit.“
Aktuell fehlen Roßkopfs Angaben zufolge 5000 Beamte an den Bahnhöfen. „Moderne Überwachungssysteme können diese Kräfte nicht ersetzen, aber die aktuelle Arbeit erleichtern.“
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: „Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.“ Dafür sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke „eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten“.
Unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen sollen den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern ermöglicht werden.
„Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten“, heißt es in dem Vertrag. Das Bundeskriminalamt solle eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten.
Datenschützer kritisieren Software zur Gesichtserkennung
Nach dem Messeranschlag in Solingen hatte die Ampel-Regierung im Bundestag ein Sicherheitspaket beschlossen, das allen Polizeibehörden Gesichtserkennung und KI erlauben sollte. Der Bundesrat hat dieses Gesetz aber gestoppt.
Datenschützer halten den Einsatz von Programmen zur Gesichtserkennung bei der Polizei für problematisch, da auch Gesichter Hunderter oder Tausender Unbeteiligter betroffen seien. Dabei geht es vor allem um sogenannte Echtzeit-Scans, mit denen Gesichter aus dem öffentlichen Raum erfasst und mit Bildern in der Polizeidatenbank verglichen werden.
Diese Datenbanken enthalten Bilder von Inhaftierten, Menschen, die zur Fahndung ausgeschrieben wurden, oder die erkennungsdienstlich behandelt wurden.
Das Innenministerium in Brandenburg hatte kürzlich mitgeteilt, dass dort ein System der Polizei Sachsen zur Gesichtserkennung eingesetzt worden sei. Dabei ging es um die Verfolgung von Diebesbanden. Nötig sei der Beschluss eines Richters.
Fotos von Autofahrern, die an Kamerastandorten vorbeifahren, würden in Echtzeit mit Fotos von Verdächtigen verglichen, die zuvor in das Computersystem eingefügt worden seien.