„Das ist absurd“: 8000 Flüchtlinge reisten aus Griechenland nach Deutschland weiter

Die Migrationspolitik ist unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umstritten, im Fokus steht dabei immer wieder auch das Mittelmeer-Land Griechenland, wo viele Flüchtlinge anlanden. Einem Medienbericht zufolge sind in den ersten fünf Monaten dieses Jahres tausende Menschen, die dort bereits einen Asylantrag gestellt hatten, nach Deutschland weitergereist.

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Durch die sogenannte Sekundärmigration dürfen anerkannte Schutzsuchende nach den Schengen-Regeln bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres frei in ein anderes EU-Land reisen. Einen weiteren Antrag auf Asyl in einem anderen EU-Staat dürfen sie aber nicht stellen.

Bundespolizei fordert bei Migration mehr Befugnisse

Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf Angaben des Bundesinnenministeriums berichten, haben in den Monaten Januar bis Mai dieses Jahres rund 8000 Migranten aus Griechenland aber genau dies in Deutschland getan und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Antrag auf Schutz eingereicht. Im Jahr 2024 waren es demnach insgesamt mehr als 26.000.

„Personen, denen Schutz in Griechenland zuerkannt wurde, müssen den Schutz auch dort in Anspruch nehmen“, teilte das Ministerium mit. Dem Bericht zufolge reisten viele der anerkannten Flüchtlinge mit dem Flugzeug nach Deutschland. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert daher mehr Kontrollen an deutschen Flughäfen.

„Die Bundespolizei kontrolliert Flussbrücken, Autobahnen und Landstraßen an den Binnengrenzen zu Polen oder Österreich, wir sind an der Landesgrenze mit massivem Personaleinsatz unterwegs, überprüfen strikt auf mögliche irreguläre Einreisen von Migranten und Schutzsuchenden. Zugleich klafft eine Lücke an den Flughäfen“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei, den Zeitungen. „Das ist absurd.“

Die Bundespolizei brauche „dringend mehr Befugnisse zur Kontrolle und auch zur Zurückweisung der sogenannten Sekundärmigration“, so der GdP-Chef. Die Maßnahmen müssten sowohl mit anderen europäischen Staaten als auch mit den Fluggesellschaften abgestimmt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland als zulässig eingestuft. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem Personenkreis keine extreme Not in dem Land, entschied das Gericht in Leipzig.

Die Regierung in Athen machte daraufhin deutlich, dass sie Geflüchtete, die zunächst in Griechenland Asyl beantragt und anschließend in Deutschland einen weiteren Antrag gestellt haben, nicht zurücknehmen will. Die Entscheidung kann besonders Rückführungen der Behörden von jungen Männern nach Griechenland in Fällen von Sekundärmigration erleichtern.

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl spricht dagegen weiterhin von einer „inhumanen Situation der Geflüchteten“ in Griechenland, die sich „seit Jahren nicht grundlegend verändert“ habe.

„Weiterhin gilt die drastische Formel: Kein Bett, kein Brot, keine Seife“, sagt Meral Zeller, Referentin in der Europaabteilung von Pro Asyl, den Zeitungen. (lem)