788 Gruppenvergewaltigungen im Vorjahr – Anteil nicht aufgeklärter Fälle bei 36 Prozent

Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland 788 sogenannte Gruppenvergewaltigungen mit insgesamt 812 Opfern gegeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit. Im Jahr 2023 seien es 761 Fälle gewesen, heißt es unter Bezugnahme auf Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger lag demnach 2024 bei 51 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es 47 Prozent. Auf die Frage nach den häufigsten in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Staatsangehörigkeiten nennt die Bundesregierung für 2024 Deutschland (497), Syrien (116), Afghanistan (52), Irak (40) und Türkei (30).

Auch die Zahl der Tatverdächtigen steigt seit Längerem. Waren es im Jahr 2015 noch 433 Tatverdächtige (niedrigster Stand seit 2010), lag die Zahl im Jahr 2018 bereits bei 893. Im Vorjahr knackte die Zahl der Tatverdächtigen bei Gruppenvergewaltigungen die 1000-Marke (1011).

Bei der Nationalität der Opfer zeigen sich ebenfalls Unterschiede. Der Anteil von Opfern einer Gruppenvergewaltigung mit einer deutschen Staatsangehörigkeit betrug 2024 79 Prozent (643), der von Opfern mit einer nicht-deutschen Staatsbürgerschaft 21 Prozent (169).

Gruppenvergewaltigungen 2024 nach Bundesländern:

Baden-Württemberg: 39

Bayern: 80

Berlin: 123

Brandenburg: 31

Bremen: 9

Hamburg: 23

Hessen: 28

Mecklenburg-Vorpommern: 3

Niedersachsen: 96

Nordrhein-Westfalen: 219

Rheinland-Pfalz: 48

Saarland: 12

Sachsen: 26

Sachsen-Anhalt: 26

Schleswig-Holstein: 22

Thüringen: 3

Die AfD fragte auch nach dem Anteil der nicht aufgeklärten Gruppenvergewaltigungen. Dieser lag 2024 bei 36 Prozent, genauso wie im Vorjahr. Die Aufklärungsquote hat sich laut der Polizeistatistik seit einem Höchststand von 2016 – damals blieben 69 Prozent der Gruppenvergewaltigungen unaufgeklärt – sukzessive verbessert.

Viele der an Gruppenvergewaltigungen beteiligten Täter sind bereits zuvor polizeilich aufgefallen. Der Anteil an aufgeklärten Taten, bei denen mindestens ein Täter bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, lag im Vorjahr bei 71,9 Prozent.