Großspende für Berliner CDU war laut Gericht zulässig
Die Großspende eines Unternehmers an den CDU-Landesverband vor der Abgeordnetenwahl 2021 verstößt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht gegen das Parteiengesetz. Bei einer Zeugenvernehmung habe der Spender Christoph Gröner glaubhaft gemacht, dass er die Zahlung von 800.000 Euro nicht mit Forderungen an die Partei verknüpft hat. In Interviews aus den Jahren 2021 und 2023 hatte Gröner dies noch anders dargestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit seinem Urteil wies das Verwaltungsgericht eine Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn gegen die Bundesrepublik ab. Die Partei sieht in der Großspende eine Verletzung der Chancengleichheit. Mit der Klage wollte sie erreichen, dass die Bundestagsverwaltung die Spende als rechtswidrig einstufen muss und Sanktionszahlungen gegen die CDU verhängt.
Nach einer Untersuchung hatte diese im Juli 2023 mitgeteilt, dass kein Verstoß vorliege. Gröner war dabei nach Angaben der Verwaltung aber nicht vernommen worden, obwohl der Immobilienunternehmer die Spekulationen in Interviews selbst angeheizt hatte. Das Verwaltungsgericht sah Klärungsbedarf.
Gröner machte widersprüchliche Angaben
In seiner Aussage vor Gericht bestritt Gröner, Erwartungen mit der Spende an die CDU verbunden zu haben. "Ich bin 57 Jahre alt und weiß, dass ich bei Spenden keine Bedingungen stellen kann – und habe sie nicht gestellt", sagte der Unternehmer und widersprach damit eigenen früheren Aussagen.
Mehrere Monate nach der zweiten Spende, im Mai 2021, sagte Gröner im Deutschlandfunk Kultur, er habe der CDU "drei Bedingungen"gesetzt. Unter anderem: "Wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel nicht abschafft, dann möchte ich auch, dass die CDU den nicht abschafft, aber modifiziert."
Darüber hinaus forderte Gröner, dass behinderte Kinder in Kinderheimen genauso viel Geld für Kleidung erhalten wie nicht behinderte Kinder. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint wiederholte er die letztere Erwartung 2023. Dabei sprach er allerdings von der einzigen Forderung, die er "an den Herrn Wegner gestellt" habe.
Vor dem Berliner Verwaltungsgericht sprach der Unternehmer nun von Lügen. Er habe die Unwahrheit gesagt, um sich besser darzustellen. "Das war ein schrecklicher Fehler", sagte Gröner. Er sei ein impulsiver Mensch und sich der Tragweite seiner Aussage damals nicht bewusst gewesen.
Mit Kai Wegner, der damals bereits CDU-Landeschef war und heute Regierender Bürgermeister von Berlin ist, habe er nie persönlich über die Spende gesprochen. Wegner hatte den Vorwurf der Einflussnahme seinerzeit ebenfalls zurückgewiesen.
Sonneborn sieht Entscheidung "ambivalent"
Sonneborn wertete das Gerichtsurteil als "ambivalent". Die Entscheidung zeige, dass konkurrierende Parteien berechtigt sind, gegen Entscheidungen der Bundestagsverwaltung vorzugehen. "Wir haben die Möglichkeit geschaffen, gegen Fehlverhalten der Bundestagsverwaltung gerichtlich überprüfen zu lassen", sagte Sonneborn. Darum kämpfe man seit Langem.
Auch der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, begrüßte die Möglichkeit. Er befürchte aber auch, dass Konkurrenzparteien diesen Mechanismus in Zukunft ausnutzen können. "Da muss möglicherweise der Gesetzgeber ran, weil das sonst eine Klageflut verursachen könnte."
Für den Verein Lobbycontrol hat das Verfahren gezeigt, wie schwierig es ist, im Nachhinein festzustellen, ob durch eine Spende Einfluss genommen werden sollte. Im Namen des Vereins forderte Sprecher Aurel Eschmann einen "Parteienspendendeckel".