Gesetzentwurf sieht höhere Strafen für Einsatz von K.-o.-Tropfen vor

Das Bundesjustizministerium will laut einem Gesetzentwurf das Strafmaß für den Einsatz von sogenannten K.-o.-Tropfen erhöhen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Zudem sollen K.-o.-Tropfen juristisch als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingestuft werden können.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen seien besonders perfide und gefährlich. "Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche Taten müssen hart bestraft werden." Der deutsche Rechtsstaat müsse ein klares Signal an die Täter senden. "Diese Taten werden konsequent verfolgt und streng bestraft", sagte Hubig.

Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen nach aktueller Gesetzeslage nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums führe dies dazu, dass gegenwärtig regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe verhängt werde. Ein Grund sei, dass entsprechende Sexualdelikte nach Betäubung nicht als "schwere Form" des Übergriffs gewertet würden. Nach geltendem Recht kann der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt bereits straferschwerend berücksichtigt werden.

Gesetze sollen steigenden Fallzahlen entgegenwirken

Aus Statistiken des Bundeskriminalamts geht hervor, dass die Zahl von Straftaten gegen Frauen im vergangenen Jahr insgesamt erneut gestiegen ist, ebenso wie die Zahl der Sexualstraftaten. In rund 19.000 Fällen sei Frauen in Deutschland 2024 eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder sexuelle Nötigung angetan worden.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird als Nächstes den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Vor wenigen Wochen hatte die Bundesregierung bereits ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, um die Verfügbarkeit der als K.-o.-Tropfen geltenden Substanzen einzudämmen. Mit diesem Gesetz befasst sich der Bundesrat voraussichtlich am 19. Dezember.