Beitragsfreie Familienversicherung: Müssen Ehepartner künftig zahlen?

Es wäre eine deutliche Mehrbelastung für Familien. Die Bundesregierung erwägt, die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der Kranken- und Pflegeversicherung abzuschaffen. Die wichtigsten Daten und Fakten.

1. Warum ist die beitragsfreie Mitversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung derzeit ein Thema?

Kranken- und Pflegeversicherung haben derzeit riesige Defizite. Die Pflegeversicherung kam zuletzt nur dank eines Bundesdarlehens von 500 Millionen Euro auf eine schwarze Null. In diesem Jahr wird ein Defizit von rund 2,8 Milliarden Euro erwartet.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen befürchten für 2027 ein Defizit von zwölf Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat deshalb Kommissionen eingesetzt, die grundlegende Reformen vorantreiben sollen. Die Finanzkommission Gesundheit soll kommende Woche Vorschläge vorlegen.

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2. Was ist zu erwarten?

Spekulationen dazu gibt es fast täglich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat allerdings klargestellt, sie werde sich weiterhin nicht dazu äußern. Zuletzt berichtete das „Handelsblatt“, dass die Koalition eine Streichung der kostenfreien Mitversicherung für Ehepartner plane.

Das wäre ein Bruch mit dem bisherigen System der Familienversicherung. Warken hatte sich in den vergangenen Monaten offen dafür gezeigt. Das würde auch Anreize für Frauen schaffen, eine Arbeit aufzunehmen. Eine Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Kindern lehnte sie allerdings ab.

3. Was hat es mit der kostenfreien Mitversicherung für Ehepartner und Kinder auf sich?

Seit 1985 besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern. Seitdem haben Familienversicherte Zugang zum vollen Leistungsspektrum der Versicherung.

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen gibt es derzeit rund 15,6 Millionen mitversicherte Familienangehörige, darunter zwei bis drei Millionen Erwachsene. Familienversichert sind Kinder, Pflegekinder, Adoptionspflegekinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, aber auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.

4. Gibt es dabei Obergrenzen oder Einschränkungen?

Ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner darf nicht mehr als 565 Euro pro Monat verdienen. Im Minijob sind es 603 Euro. Ein mitversicherter Ehepartner kann also pro Jahr bis zu 6780 Euro verdienen, ohne den Status als beitragsfrei mitversicherter Familienangehöriger einzubüßen. Dabei zählt das gesamte Einkommen – also auch Zinsen, Mieteinnahmen und Renten.

Nicht berücksichtigt werden Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld und Bafög. Zudem darf er oder sie nicht anderweitig krankenversichert, hauptberuflich selbstständig oder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sein. Auch Beamte, Richter, Soldaten und Geistliche sind ausgeschlossen.

5. Und bei Kindern?

Für Kinder, Stiefkinder und Enkel, die der Versicherte unterhält, gilt die Mitversicherung bis zum 18. Geburtstag. Bei nicht erwerbstätigen Kindern und Enkeln verlängert sie sich bis zum 23. Geburtstag, im Fall eines Studiums oder einer Ausbildung bis zum 25. Geburtstag. Kinder mit einer Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, sind ohne Altersgrenze familienversichert.

6. Was könnte sich konkret ändern?

Laut „Handelsblatt“ wird erwogen, die Mitversicherung für Ehepartner zu streichen. Stattdessen sollen sie einen Mindestbeitrag von 225 Euro im Monat zahlen.

Dieser setzt sich den Vorstellungen zufolge aus 200 Euro für die Krankenkasse und 25 Euro für die Pflegeversicherung zusammen. Ausnahmen sollen nur gelten, wenn Kinder unter sechs Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Haushalt wohnen. Ein solches Modell hatten im vergangenen Jahr bereits die Arbeitgeberverbände gefordert.

7. Wie würde sich das auf das Portemonnaie der Familie auswirken?

Das würde eine zusätzliche Belastung von 2700 Euro im Jahr bedeuten – und zwar ohne Unterscheidung zwischen Familien, die vom Mindestlohn leben, und solchen, die ein hohes Einkommen haben. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände rechnet dadurch mit rund 2,8 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Kassen.

8. Gibt es Kritik an den Vorschlägen?

Katholische Verbände warnen vor einer Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Diese sei kein Geschenk, sondern ein begrenzter Ausgleich im Rahmen eines umlagefinanzierten Systems, in dem Familien insgesamt höhere Beiträge leisteten, erklärten der Bund Katholischer Unternehmer und der Familienbund der Katholiken.

Lesermeinungen zum Artikel

„Wenn die Ehepartner sich selbst versichern müssen, dann müssen die Freibeträge bei der Steuer angepasst werden, sonst ist die Ehe keine Einstandsgemeinschaft mehr und die Unterhaltspflicht muss neu geregelt werden. Der Staat muss dann den Unterhalt des Ehepartners übernehmen.“

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Die Bezeichnung der Mitversicherung als „beitragsfrei“ sei irreführend, da grundsätzlich Beiträge auf das Gesamteinkommen der Familie erhoben würden. Die Mitversicherung sei vor allem für Menschen relevant, die wegen Sorgearbeit nicht erwerbstätig sein könnten. Die Familienversicherung schütze damit auch die Wahlfreiheit von Familien.

9. Wie machen es andere Länder?

Die Regelungen unterscheiden sich deutlich. In Frankreich und den Niederlanden müssen Ehepartner eigene Beiträge zahlen. In Luxemburg können Ehepartner kostenlos mitversichert sein. In Österreich ist eine Mitversicherung möglich, kostet aber je nach Fall 3,4 Prozent des eigenen Einkommens. (KNA)