„Menschenverachtende Entscheidung“: Deutsche Politik verurteilt Israels Beschluss zur Todesstrafe scharf

Deutsche Politiker aller Parteien haben die Entscheidung des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen scharf kritisiert.

„Die Entscheidung der Knesset empfinde ich als inakzeptabel“, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dem Tagesspiegel. Die Todesstrafe habe in einem zivilisierten Rechtsstaat keinen Platz. Wer die Menschenwürde und den Rechtsstaat verteidigen wolle, dürfe die Todesstrafe nicht als Mittel akzeptieren – auch nicht gegenüber Terroristen.

Ähnlich sieht man es auch in der Union. „Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Art der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung“, sagte der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt, dem Tagesspiegel. Die Todesstrafe werde Israel nicht sicherer machen.

62
Abgeordnete der Knesset stimmten für das Gesetz.

Hardt ergänzte, die Ausweitung der Todesstrafe erfülle ihn wegen der konkreten Ausgestaltung mit tiefer Besorgnis. „Der faktisch diskriminierende Charakter des Gesetzentwurfs wird die internationalen Vorwürfe gegen Israels Behandlung der Palästinenser verstärken“, sagte der CDU-Politiker.

Diese Entwicklung widerspricht fundamentalen Prinzipien der Menschlichkeit, demokratischer Rechtsstaatlichkeit und internationalem Recht.

Adis Ahmetović, außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

© dpa/Jonathan Penschek

Am Montagabend hatten 62 der 120 Abgeordneten der Knesset für den höchst umstrittenen Gesetzentwurf gestimmt. Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Denn Palästinensern, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, droht nun die Todesstrafe, weil die Richter diese in einem solchen Fall verhängen müssen.

Vor zivilen Gerichten in Israel kann dagegen eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden.

„Diese Entwicklung widerspricht klar fundamentalen Prinzipien der Menschlichkeit, demokratischer Rechtsstaatlichkeit und internationalem Recht“, sagte der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Adis Ahmetović, dem Tagesspiegel.

Besonders problematisch sei die diskriminierende gezielte Ausweitung gegen Palästinenser. „Insbesondere da die Verfahren auch vor Militärgerichten in der Westbank durchgeführt werden, droht eine eklatante Abkehr von fairen Gerichtsverfahren“, warnte Ahemtović.

Auch aus der Opposition kam scharfe Kritik: „Die rechtsextreme Mehrheit in der Knesset beschädigt mit der Einführung der Todesstrafe für Palästinenser die europäisch-israelischen Beziehungen massiv“, sagte der Grünen-Politiker Max Lucks und sprach von einer „menschenverachtenden Entscheidung“.

Selbst grausame Verbrechen rechtfertigen die Todesstrafe nicht und sind kein Grund, selbst unmenschlich zu werden.

Linken-Chef Jan van Aken kritisiert die Entscheidung der Knesset.

© imago/Christian Spicker/IMAGO/Christian Spicker

Er forderte Konsequenzen für Israel: „Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Frontalangriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention folgenlos für Israels Beobachterstatus im Europarat bleibt“, sagte Lucks dem Tagesspiegel. Netanyahus rechtsextreme Mehrheit müsse jetzt den Druck der Bundesregierung spüren.

Der Vorsitzende der Linkspartei, Jan van Aken, sagte dem Tagesspiegel: „Meine israelischen Freunde und ich haben Angst um die Demokratie in Israel. Selbst grausame Verbrechen rechtfertigen die Todesstrafe nicht und sind kein Grund, selbst unmenschlich zu werden.“

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiterhin die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber bislang das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.