Frauenfeindlichkeit laut Brosius-Gersdorf Grund für gescheiterte Wahl

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf sieht das Scheitern ihrer Wahl zur Verfassungsrichterin im vergangenen Jahr unter anderem auch durch Frauenfeindlichkeit verursacht. »Jetzt mit ein bisschen Abstand und so im Rückblick würde ich sagen, da war schon Frauenfeindlichkeit dabei, auch ein ganzes Stück Frauenfeindlichkeit«, sagte sie beim Ludwig-Erhard-Gipfel der Weimer Media Group am Tegernsee. »Da muss man nicht nur in die sozialen Medien schauen, wo bis zum heutigen Tag Hass und Hetze im Zusammenhang mit der Richterwahl verbreitet wird und das oft sexistisch frauenfeindlich unterlegt wird.«

Brosius-Gersdorf ist seit Oktober 2021 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Im Juli vergangenen Jahres sollte sie auf Vorschlag der SPD zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt werden. Wegen Vorbehalten aus der Union wurde die Wahl jedoch abgesagt, was wiederum zu starker Kritik von SPD, Grünen und Linken führte. 

Juristin sieht sich für öffentliche Präsenz bestraft

Zu den Vorwürfen gegenüber Brosius-Gersdorf zählte unter anderem, dass ihre Positionen zum Impfen und zum Schwangerschaftsabbruch angeblich zu liberal seien. Zugleich wurden gegen die Juristin Plagiatsvorwürfe erhoben, die sich wenig später jedoch als haltlos erwiesen. Nach längerer öffentlicher Debatte zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur schließlich zurück.

Sie sei in der Debatte anders behandelt worden, als es bei einem Mann der Fall gewesen wäre, sagte Brosius-Gersdorf nun: »Was mich eigentlich im Nachhinein am meisten gestört und verstört hat, ist, dass mir von Medien, aber auch aus Reihen der Politik vorgeworfen wurde, dass ich überhaupt öffentlich aufgetreten sei als Wissenschaftlerin, dass ich meine Wissenschaft in die Öffentlichkeit transferiert hätte.«

Union bot Brosius-Gersdorf kein Gespräch an

So sei sie beschuldigt worden, »exponiert, profiliert und selbstbewusst« gewesen zu sein. Außerdem habe man ihr Aktivismus und ein politisches Wirkungsbedürfnis unterstellt. Bei einem Mann wären diese Eigenschaften als souverän, durchsetzungsstark und Führungsqualitäten gewertet worden, sagte die Juristin.

Sie bedauere, dass ihr in der Debatte nicht die Gelegenheit gegeben worden sei, sich selbst in der Unionsfraktion im Bundestag auf der Sachebene zu den Vorwürfen zu äußern. Man habe sie dazu nicht eingeladen, sagte Brosius-Gersdorf.