Angriffe auf das deutsche Stromnetz : In Bayern Verschlusssache, in Hamburg nicht

Es brauchte nicht viel, um im Januar den längsten Stromausfall der Berliner Nachkriegsgeschichte zu verursachen. Ein paar Brandsätze auf einer Kabelbrücke am Teltowkanal im Südwesten der Hauptstadt genügten, um schätzungsweise 100.000 Menschen über fünf Tage lang bei Eiseskälte von Wärme und Energie abzuschneiden. Mutmaßlich verantwortlich dafür ist die linksextreme „Vulkangruppe“. Wenig Aufwand, größtmögliche Wirkung: Der Anschlag machte vielen deutlich, wie sensibel und verwundbar unsere Strom-Infrastruktur ist.

Der Tagesspiegel-Podcast „104 Stunden Blackout“, der den großflächigen Stromausfall im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf in sechs Folgen rekonstruiert, hat bei allen Innenministerien der 16 Bundesländer nach Sabotageakten auf die jeweiligen Stromnetze gefragt. Die Antworten verwundern insofern, als einige der Länder explizit angeben, die Informationen dazu aus „Sicherheitsgründen“ unter Verschluss zu halten. Unterdessen liefern Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bremen oder Hamburg umfangreiches Datenmaterial.

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Auf die Frage, zu wie vielen Angriffen und Sabotageakten es auf das jeweilige Stromnetz in den vergangenen zwei Jahren (2024, 2025) kam, antworten die Innenministerien der Länder Hessen, Thüringen und Sachsen, dass den zuständigen Landeskriminalämtern keinerlei Taten im Sinne der Fragestellung bekannt seien.

Brennender Strommast in Brandenburg in der Nähe des Autobauers Teslas. Auch hier bekannte sich im Nachhinein die linksextreme „Vulkangruppe“.

© Vulkangruppe

In Bayern und Schleswig-Holstein bittet man auf Tagesspiegel-Anfrage um Verständnis, dass es sich um sensible Daten handele und diese deswegen „Verschlusssache“ seien. In Baden-Württemberg geht man noch weiter: „Die Preisgabe entsprechender Informationen würde Rückschlüsse auf die analytischen Fähigkeiten und den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden zulassen“, teilt ein Ministeriumssprecher mit. Angesichts „der aktuellen Sicherheitslage“ würden deswegen keine Statistiksdaten im Zusammenhang mit Spionage- und Sabotageakten veröffentlicht.

Hintergrund sei auch, dass Sabotageaktionen nicht immer unmittelbar als solche erkennbar seien. Durch die Veröffentlichung von Daten könnten die Hintermänner der Aktionen dann an Informationen gelangen, wie viele Taten durch die deutschen Sicherheitsbehörden auch tatsächlich als Sabotagehandlungen erkannt wurden – und wie viele im Umkehrschluss nicht. Die Sicherheit des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik könnte „erheblich beeinträchtigt werden“, heißt es abschließend aus Stuttgart.

„Vulkangruppe“ auch in Brandenburg aktiv

In Brandenburg wurde im Jahr 2024 eine Straftat registriert, die sich gegen das Stromnetz richtete. Dabei dürfte es sich um den Anschlag der „Vulkangruppe“ auf die Energie-Infrastruktur des Autobauers Tesla handeln. Das Verfahren wird vom Bundeskriminalamt geführt. Im Saarland kam es 2025 zu Taten im „niedrigen einstelligen Bereich“, Cyberangriffe auf die Strom-Infrastruktur seien nicht festgestellt worden.

Dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ist ein schwerwiegender Fall aus dem vergangenen Jahr bekannt. Unbekannte Täter durchtrennten offenbar mittels einer sogenannten Flusssäge die Füße eines nahe einer Umspannstation in Albig (Rheinhessen) befindlichen Strommastes. Dieser stürzte in der Folge vollständig um. Laut Innenministerium entstand ein Gesamtschaden von ca. 200.000 bis 300.000 Euro. Weiterhin kam es zu einem Stromausfall in mehreren naheliegenden Gemeinden. Die Täter konnten bis heute nicht ermittelt werden.

Wenige Fälle in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wurde 2025 lediglich ein Ermittlungsverfahren geführt, das einen Angriff auf eine „stromführende Anlage“ der Bahn zum Gegenstand hatte.  Dabei handelt es sich um eine Brandstiftung im August 2025 an einer Bahnnebenstrecke im Burgenlandkreis. Das allgemeine Versorgungsstromnetz war davon nicht betroffen. Diese Attacke wurde nach Auskunft des Landeskriminalamts aufgrund des Modus Operandi einer linksextremistischen Motivation zugerechnet, auch wenn die Ermittlungen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Hinweise auf eine linksmotivierte Tat ergeben haben.

In Niedersachsen wurde ein „indirekter“ Angriff auf das Stromnetz im Jahr 2024 registriert.  Es kam hierbei zu einer Sachbeschädigung an einer Windkraftanlage, die geeignet war, den Betrieb zu stören, teilt die zuständige Behörde mit. Gleichzeitig wolle man sich ebenfalls aus „sicherheitstaktischen Gründen“ nicht detailliert zu möglichen weiteren Attacken äußern.

Stromausfall im Berliner Südwesten im Januar 2026.

© imago/Mauersberger/imago

Dieser Aussage konträr gegenüber stehen die Antworten aus Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die detailliert Auskunft geben. In Bremen kam es 2024 zu zwei Fällen: einmal Sachbeschädigung und einmal Störung öffentlicher Betriebe. Letzteres wurde als politisch links motivierte Tat eingeordnet. In Hamburg registrierte man in den vergangenen zwei Jahren drei Fälle im Sinne der Fragestellung, darunter einen Cyberangriff auf die Website eines Stromversorgers.

Aus Nordrhein-Westfalen antwortet ein Sprecher des Innenministeriums auf die Tagesspiegel-Anfrage mit einer Tabelle. Demnach kam es 2024 und 2025 (vorläufige Zahlen) zu insgesamt 375 politisch motivierten Straftaten auf das Strom- und Energienetz unter Verwendung der Angriffsziele „Energieversorgungsbetrieb“, „Energieversorgungseinrichtung“ und „Kraftwerk“. Die Auswertung erfolgte auf Basis der Zahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität. Der überwiegende Teil aller Taten (359) wird dem linken Spektrum zugerechnet.

Der Tagesspiegel hat zusätzlich auch das Bundeskriminalamt angefragt. Demnach wurden im Jahr 2024 im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bundesweit 176 Angriffe auf Energieversorgungsbetriebe und Energieversorgungseinrichtungen verzeichnet. Gesamtdeutsche Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor.

Und wieso sind die Daten in Bayern Verschlusssache und in Hamburg nicht? „Deutschland ist ein föderaler Staat – dieses Prinzip greift auch für die Polizeien der 16 Bundesländer“, heißt es von der Behörde. „Zum Auskunftsverhalten anderer Behörden nimmt das BKA grundsätzlich keine Stellung.“