Bundesregierung will das Lieferkettengesetz entschärfen

Das Bundesarbeitsministerium will kommende Woche über Entschärfungen des Lieferkettengesetzes verhandeln. Dies soll bereits am nächsten Mittwoch beschlossen werden, wie aus einem Schreiben des Ministeriums hervorgeht. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde zur Stellungnahme an Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften und zur Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt. Die Änderungen seien jedoch nicht final innerhalb der schwarz-roten Regierung abgestimmt.

Damit setzen Union und SPD ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau um, nach dem die Koalition die im deutschen Lieferkettengesetz vorgesehene Berichtspflicht abschaffen will. Zudem sollen künftig nur noch schwere Verstöße gegen Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden. Das Gesetz verpflichtet größere Unternehmen bisweilen, für Missstände in ihren Lieferketten bei Menschenrechtsverstößen oder Umweltdelikten zu haften. Viele Unternehmen hatten Wettbewerbsnachteile und einen hohen bürokratischen Aufwand beklagt. 

Für das Lieferkettengesetz soll EU-Lieferkettenrichtlinie kommen

Das Lieferkettengesetz werde durch ein europaweit geltendes Gesetz ersetzt, das bis Juli 2027 in Kraft treten soll, heißt es in dem Schreiben. Die entsprechende Richtlinie der EU solle bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt werden. Die Unternehmen würden um Bürokratiekosten in Höhe von rund vier Millionen Euro entlastet.

Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen.