Supreme Court könnte im Glyphosat-Streit Grundsatzurteil fällen
Der Supreme Court könnte im milliardenschweren Rechtsstreit des Bayer-Konzerns bald ein Grundsatzurteil fällen. Das oberste US-Gericht nahm einen der Fälle zur Prüfung an. Dabei will es speziell die Frage klären, ob Klagen wegen fehlender Warnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern zulässig sind, wenn dies nicht von der amerikanischen Bundesumweltbehörde EPA verlangt wurde.
Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis im Bundesstaat Missouri verhandelt worden. Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei – und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu.
Bayer argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA hatte das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadensersatzansprüche basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben.
US-Regierung unterstützt Bayer
Bayer begrüßte die Entscheidung des obersten Gerichts. Sie sei eine "gute Nachricht für die Landwirte in den USA", die "regulatorische Klarheit" benötigten, sagte Konzernchef Bill Anderson. Anfang Dezember hatte der sogenannte Solicitor General – eine Art Generalanwalt der US-Regierung – sich ebenfalls für eine Prüfung des Falls durch das oberste Gericht ausgesprochen.
Bayer verfolgt das Ziel, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen. Im Oktober sprach Bayer von 197.000 angemeldeten Schadensersatzansprüchen, von denen rund 132.000 verglichen worden seien oder die Vergleichskriterien nicht erfüllt hätten.