„Absolutes Minimum“ – Grünen geht Mietrechts-Reform nicht weit genug

Die Grünen im Bundestag haben sich enttäuscht über die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für eine Reform des Mietrechts geäußert. „Der Entwurf ist das absolute Minimum im Mietrecht", sagte die Wohnungspolitik-Expertin der Grünen-Fraktion, Hanna Steinmüller. „Dabei darf es aber nicht bleiben.“ Wer den allgemeinen Mietanstieg stoppen wolle, müsse die Kappungsgrenzen absenken und vor allem sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können.

Hubigs Entwurf sei „wie eine Schönheitsreparatur, wo eine umfassende Sanierung nötig wäre“, kritisierte Steinmüller. Die Abgeordnete verwies darauf, dass Mieter zu oft unter falschen Vorwänden gekündigt würden, wenn sie überhöhte Mieten rügen. „Hier braucht es klare gesetzliche Nachschärfungen und wirksame Sanktionen - um dem Wildwest auf den Wohnungsmärkten endlich ein Ende zu setzen.“ Dies fehle aber im Entwurf aus dem Justizministerium.

Steinmüller forderte die Ministerin auf, nun zügig Verbesserungen für Mieter durchzusetzen. „Justizministerin Hubig ist aktuell mehr Ankündigungsministerin als Justizministerin“, sagte die Grünen-Politikerin. „Um Mieterinnen und Mieter wirksam zu schützen, müssen Gesetze geändert werden.“ Bislang beschränkt sich die Ministerin darauf, „alle paar Wochen mit viel Presseaufwand Zwischenschritte zu verkünden – doch leider ist sie noch ganz am Anfang des Prozesses“.

Gesetzreform vorgestellt

Die Justizministerin stellte einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält – so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten.

Ziel der Reform sei es, „dem rapiden Anstieg der Mieten entgegenzuwirken und den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern“, erklärte die Ministerin. „Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer.“ Das liege auch am Mietrecht: Das soziale Mietrecht sei zwar gut, der Schutz habe aber Lücken, die nun geschlossen werden sollen.

Der Anteil befristeter und möblierter Mietangebote hat zuletzt nach Angaben des Ministeriums ein „Rekordniveau“ erreicht. Die Regeln zur Mietpreisbremse werden bei solchen Vermietungen oft nicht eingehalten. Dies trage dazu bei, „dass es in Städten immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum zu finden“, erklärte Hubigs Ministerium.

Der Gesetzentwurf soll unter anderem für mehr Transparenz beim Vermieten möblierter Wohnungen sorgen – denn bei Möblierungen verlangen Vermieter oft kräftige Aufschläge. Die gesetzlichen Vorgaben dafür sind aktuell nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums „nicht hinreichend klar“.

In angespannten Wohnungsmärkten sollen Vermieter den Zuschlag für Möbel künftig gesondert ausweisen müssen. Machen sie das nicht, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Mieter sollen dann nur das an Miete zahlen müssen, was für die Wohnung ohne Möblierung verlangt werden darf.

„Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht“

Der Möblierungszuschlag soll zudem auf fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzt werden. Der Zuschlag soll sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Nettokaltmiete von 1000 Euro der Möblierungszuschlag auf maximal 50 Euro begrenzt wird.

„Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht“, kündigte Ministerin Hubig an. Befristete Mietverträge sollen den Plänen zufolge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände.

Bislang sind Kurzzeitvermietungen gesetzlich nicht befristet. „Diese Rechtsunsicherheit führt dazu, dass einige Vermieterinnen und Vermieter versuchen, die Mietpreisbremse zu umgehen, indem sie einen Kurzzeitmietvertrag abschließen“, erklärte Hubigs Ministerium.

Ein weiterer Vorschlag betrifft sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. In Phasen starker Preissteigerungen soll die Miete dem Entwurf zufolge künftig um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen. „Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt“, erklärte Ministerin Hubig. „Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln – jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind.“

Das Bundesjustizministerium verwies darauf, dass insbesondere nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine der Verbraucherpreisindex stark angestiegen sei. Dadurch seien sehr hohe Mietsteigerungen von rund sieben Prozent pro Jahr bei Indexmietverträgen möglich geworden.

Mehr Schutz soll es auch für Mieter geben, die wegen einer nicht gezahlten Miete gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug soll eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird – „denn jede und jeder hat eine zweite Chance verdient“, erklärte Hubig.

Die Ministerin betonte zugleich, dass die Reform auch „die Interessen der Vermieterseite im Blick“ behalte. So soll die Wertgrenze für vereinfachte Mieterhöhungen infolge von Modernisierungsmaßnahmen von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Dies soll es vor allem privaten Kleinvermietern erleichtern, die Miete nach einer Modernisierung der Wohnung ohne großen Aufwand zu erhöhen.

Modernisierung erlaubt dauerhafte Erhöhung

Eine Modernisierungsmieterhöhung ist eine Mieterhöhung, die es Vermieterinnen und Vermietern erlaubt, für bestimmte Modernisierungen die Miete dauerhaft um einen bestimmten Betrag zu erhöhen, der sich anhand der entstandenen Kosten berechnet.

Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist vielerorts weiterhin sehr angespannt. Gerade in Ballungszentren steigen die Mieten stark an. Die Angebotsmieten in den 14 größten deutschen Städten haben sich laut Hubigs Ministerium in der Zeit von 2010 bis 2024 durchschnittlich verdoppelt. Allein in der Zeit von 2022 bis 2024 sind sie um über 20 Prozent gestiegen.