Nun müssen Gerichte das Klima retten

Felix Ekardt forscht als Leiter der Leipziger Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik sowie als Professor an der Uni Rostock zu Politik, Recht und Ethik der Nachhaltigkeit. Er sucht anlässlich seiner oft sehr kontroversen Positionen die Diskussion mit den Leserinnen und Lesern von . Auch diesmal antwortet er direkt unter dem Artikel auf Leserkommentare. Diskutieren Sie mit!

Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kernpunkten zu kippen. Sie will die Pflicht zum Heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien, die für Neubauten und schrittweise auch für Bestandsbauten gilt, ersatzlos streichen. Fossiles Gas plus knappes, teures, eigentlich für die Industrie benötigtes Grüngas zu verwenden, führt zu weit höheren Heizkosten und weniger Arbeitsplätzen, als konsequent auf Energiewende, Wärmepumpe und Dämmung zu setzen. Die Gaspreise werden in den nächsten Jahren weiter steigen, sowohl durch geopolitische Verwerfungen als auch wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandels.

Durch die geplante Neuregelung bleibt Deutschland zugleich abhängig von Gaslieferungen autoritärer Staaten. Auf Umwegen werden wir wahrscheinlich weiter Gas und Öl vom russischen Staat, der sich zu einem Drittel über fossile Brennstoffkäufe finanziert, beziehen. Das untergräbt Frieden und Demokratie in Europa.

Die geplante deutsche Reform verletzt die EU-Gebäuderichtlinie, die für 2030 emissionsfreie Neubauten und bis 2050 Klimaneutralität auch für Bestandsbauten vorschreibt – und fossile Heizkessel nach 2040 ausschließt. Zudem ist sie unvereinbar damit, dass der Internationale Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuletzt die Pariser 1,5-Grad-Grenze als menschenrechtlich verbindlich bezeichnet haben. Das verbleibende globale CO₂-Budget für 1,5 Grad sinkt rasant. Rechnet man es fair auf die Industriestaaten um, müssten diese schon längst bei Nullemissionen liegen.

Klimaschutz ist Freiheitsschutz

Mit der Reform des Heizungsgesetzes ist Deutschland davon weiter entfernt denn je. Kann man jetzt also klagen, für eine bessere Wärmewende?

Seit einigen Jahren gibt es Urteile von obersten Gerichten, die Regierungen und Parlamentsmehrheiten auf Basis der Grundrechte zu ambitionierteren Klimazielen verurteilen. Hierzulande gab es die 2021 erfolgreiche Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Aktuell laufen Folgeklagen, auch zum Biodiversitätsverlust. Doch warum sollte man eine wirksamere Klimapolitik über die Grundrechte einklagen können, die doch die menschliche Freiheit schützen? Steht Klimaschutz nicht für freiheitsfeindliche Verbote?

Nein. Denn Klimaschutz ist Freiheitsschutz in doppelter Hinsicht: Sowohl eine Art Ökodiktatur, wenn der Klimawandel erst verschlafen und dann autoritär angegangen wird, als auch schrankenlose Selbstverwirklichung können die Freiheit ruinieren. Denn die menschenrechtliche Freiheit garantiert nicht nur die Selbstentfaltung als Ausdruck unserer Autonomie, sondern auch die elementaren Freiheitsvoraussetzungen. Ohne Leben, Gesundheit und Existenzminimum liefe die Freiheit leer. Genau diese Freiheitsvoraussetzungen sind durch den Klimawandel bedroht, und zwar besonders zulasten künftiger Generationen und ihrer Freiheit.

Weil jedoch auch Unternehmen und Verbraucher sich für den bisherigen Lebensstil auf ihre Freiheit berufen können, gibt es beim Klimawandel eigentlich keinen Konflikt, Freiheit contra Klimaschutz: Der Konflikt lautet eigentlich Freiheit contra Freiheit. Das damit nötige Abwägen ist das, wofür liberale Demokratien da sind. Missachten Parlamente und Regierungen bestimmte Grenzen ihrer politischen Spielräume, die sich aus den verschiedenen Freiheiten ableiten lassen, kann man sie vor einem Verfassungsgericht auf eine wirksamere Gesetzgebung verklagen: wegen zu viel oder auch zu wenig Klimaschutz.

2021 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Gesetzgebung nicht stark einseitig die Freiheit künftiger Generationen zurücksetzen darf durch einen verschlafenen Klimaschutz – der dann irgendwann nur noch überstürzt und letztlich autoritär zu korrigieren ist. Deshalb haben Deutschland und die EU die Klimaziele 2021 deutlich angehoben. Allerdings zu wenig für 1,5 Grad. Deshalb die laufenden neuen Klagen. Die GEG-Reform kann für sie direkt relevant werden. Denn sie zeigt, dass der Klimaschutz bei Weitem nicht ambitioniert genug ist. Ist das der Fall, kann nach der neueren Rechtsprechung letztlich jeder klagen, weil es um die Bewahrung der Grundlagen von Freiheit geht.

Klimaziele allein reichen nicht aus

Die Rolle von Gerichten in liberalen Demokratien ist gerade wichtiger denn je. Das gilt nicht nur für Demokratiekrisen wie in den USA, sondern auch bei uns, wo zunehmend nur noch Einigkeit darüber besteht, dass die aktuelle Politik kritikwürdig ist. Ob zum Beispiel zu viele oder vielmehr zu wenig fossile Brennstoffe das Problem sind, ist so umstritten, dass selbst elementare Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Ein "Weiter so" bei den fossilen Brennstoffen untergräbt jedoch die physische Basis der Demokratie.

Damit Gewaltenteilung und oberste Gerichte die Demokratie schützen, sichern sie aber eben nur einen Rahmen. Beim Klima bisher also die Ziele respektive das Ambitionsniveau. Offen ist bisher, ob eine Verurteilung zu konkreten Maßnahmen möglich wäre – ob also etwa die geplante GEG-Reform als zu unwirksam kassiert werden könnte. Generell mischen sich Verfassungsgerichte meist dort nicht ein, wo man mit guten Gründen unterschiedlicher politischer Meinung sein kann. Jedoch liefe eine Verpflichtung nur zu Klimazielen leer, denn sie allein sparen ohne wirksame Maßnahmen keine Emissionen ein. Und dass bestimmte Maßnahmen wie die GEG-Reform den Klimaschutz ruinieren, ist offenkundig und leicht nachprüfbar. Es liegt daher nahe, dass die Gerichte künftig im Grundsatz auch auf wirksamen Klimaschutzmaßnahmen bestehen.

Ein gestärkter EU-Emissionshandel auch für Gebäude könnte eine solche Maßnahme sein. Doch den will die Politik ebenfalls gerade ausbremsen. Dabei wäre er sogar besonders freiheitsfreundlich.

Auch Klimaklagen geht es letztlich um Freiheit – um eine Freiheit, die generationenübergreifend und global gedacht wird und anerkennt, dass alle anderen ebenfalls ein Recht auf sie haben. Klimaschutz ist Freiheitsschutz, so wie auch niemand das ebenfalls der Konfliktlösung zwischen Bürgern dienende Straf- oder Baurecht als Verbotspolitik verunglimpfen würde. Rein freiwillig wird Klimaschutz nichts, selbst dann nicht, wenn sich wie mit der Wärmepumpe mittelfristig Geld sparen ließe – wegen des menschlichen kurzfristigen Eigennutzes und emotionaler Faktoren wie Bequemlichkeit, Gewohnheit, Verdrängung und Neigung zu Ausreden.