Wer Bürgergeld bekommt, muss arbeiten? Das ist nicht falsch
Wer im Landkreis Nordhausen in Thüringen unter 25 Jahren alt ist und Grundsicherung bezieht, muss gemeinnützige Arbeit leisten. Die Arbeitspflicht gilt für alle, die gesund sind und keiner Ausbildung nachgehen. Wer sich weigert, wird notfalls vom Ordnungsamt aufgesucht.
Dieses Pilotprojekt soll nun verstetigt werden. Der Landkreis hat damit eine Debatte neu entfacht, die weit über Thüringen hinausreicht. Für die einen ist das Vorgehen überfällig und konsequent, für andere ein sozialpolitischer Tabubruch. Wie so oft liegt die Wahrheit dazwischen.
Zunächst lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten und sich das Ziel des Bürgergelds und des Sozialstaats insgesamt zu vergegenwärtigen. Ein moderner Sozialstaat darf sich nicht darauf beschränken, Bedürftige ruhigzustellen und Armut zu verwalten. Sein Kernauftrag ist Fürsorge und gleichzeitig auch: Befähigung. Er soll Menschen stabilisieren, ihre Würde sichern und sie in die Lage versetzen, wieder selbstbestimmt am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft teilzuhaben.
Gemessen an diesem Anspruch ist die Maßnahme in Nordhausen sinnvoll. Eine regelmäßige Beschäftigung bringt einem Teil der Betroffenen Struktur in den Alltag, schafft Routine, stärkt vielleicht sogar das Selbstvertrauen und kann soziale Kompetenzen fördern. Gerade junge Menschen, die bislang keinen Zugang zu Ausbildung oder Arbeit gefunden haben, profitieren oft mehr von klaren Erwartungen und praktischer Einbindung als von reinen Geldleistungen.
Arbeitspflicht ist kein Selbstzweck
Doch die öffentliche Diskussion ist vergiftet. Immer wieder wird – auch von der Politik – der Eindruck erweckt, Menschen, die Sozialhilfeleistungen erhalten, seien grundsätzlich faul und wollten nicht arbeiten. Dann wirkt das Pilotprojekt in Nordhausen wie ein Beweis dafür. Doch die Realität sieht anders aus: Das Projekt betrifft eine sehr kleine, eng definierte Gruppe junger Menschen unter 25 Jahren.
Die große Mehrheit der Menschen, die Grundsicherung beziehen, wollen arbeiten, finden aber keine passende Stelle, oft weil sie mit gesundheitlichen, familiären oder strukturellen Hürden kämpfen. Für viele ältere Langzeitarbeitslose ist außerdem der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt deutlich schwieriger – trotz Motivation und Einsatz.
Auch die Argumente gegen solche Programme greifen zu kurz. Bundessozialministerin Bärbel Bas verweist auf den zusätzlichen Aufwand und die Kosten für Jobcenter und Kommunen. Sie hat recht damit, dass solche Maßnahmen aufwendig sind.