Bundesregierung will Kartellrecht wegen hoher Spritpreise verschärfen

Die Bundesregierung will wegen Ungereimtheiten beim rapide gestiegenen Benzinpreis in Deutschland das Kartellrecht verschärfen. Geplant ist unter anderem, dass Ölkonzerne eine Preiserhöhung vorab begründen müssen. Zudem soll eine neue Regel gelten, wonach Tankstellen ihre Preise nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen – und zwar um 12 Uhr. Über den Gesetzesentwurf haben am Sonntag bereits die Ministerien abgestimmt, teilte ein Sprecher der Bundesregierung mit.

Konkret will die Bundesregierung die Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor stärken. So soll das Bundeskartellamt künftig einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen vorgehen können, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Zudem soll das Verfahren beschleunigt werden, um strukturelle Störungen des Wettbewerbs festzustellen und zu beheben. Die Handlungsfähigkeit des Kartellamts soll gestärkt werden.

Laut dem Gesetzesentwurf soll sich außerdem die Beweislast umkehren: Unternehmen müssten darlegen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien. Das würde es den Kartellbehörden deutlich leichter machen, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Vorbild sind Regelungen im Strom- und Gasmarkt.

Kartellamt will "Abzocke" von Ölkonzernen verhindern

Auslöser der geplanten Änderungen sind außergewöhnlich starke Benzinpreiserhöhungen in Deutschland infolge des Irankriegs. Politiker hatten Ölkonzernen "Abzocke" an Tankstellen vorgeworfen.

Mittlerer Preis der Tankstellen in Deutschland

Die Bundesregierung hatte deshalb eine Taskforce eingesetzt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte zudem bereits angekündigt, dass Tankstellen die Preise – wie in Österreich üblich – nur noch einmal täglich erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen weiterhin jederzeit möglich sein. Verstöße könnten mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Regierungskreisen.

Das neue Gesetz soll nach der bisherigen Planung noch vor Ostern greifen. Es soll aber zeitlich befristet gelten. Die Bundesländer sollen für den Vollzug zuständig sein. Eine Zustimmung des Bundesrats ist für die Änderung des Kartellrechts nicht erforderlich. Nach dem Sommer will die Bundesregierung nach Auskunft des Sprechers "die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis" prüfen.