Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter in Heizungsgesetz
Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des Heizungsgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD mitteilten. »Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben«, teilte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch mit. »Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren«, sagte er.
Neben den Spitzen der Koalitionsfraktionen waren zudem Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) an der Festlegung beteiligt. Die Regelung soll den Angaben nach für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. Wenn ein Vermieter fossile Fakten schaffe, müsse er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen, hieß es. Vermieter sollen sich demnach künftig erstmals beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs beteiligen.
Vier-Stufen-Modell bis 2040
Die geplante »Biotreppe« aus der Vereinbarung sieht vier Stufen bis 2040 vor. Bei den ersten drei Stufen sollen sich Mieter und Vermieter demnach je zur Hälfte den für biogene Brennstoffe anfallenden Preis teilen. Von 2028 an sollen anfallende Kohlendioxidkosten sowie Gasnetzentgelte je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Zudem soll vom selben Jahr an für bestehende Heizungen eine »Grüngasquote« gelten. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen soll nach der Reform weiter möglich sein, sie müssen aber von Januar 2029 an mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe wie Biomethan oder synthetischer Kraftstoffe betrieben werden.
Umweltverbände warnen angesichts der neuen Eckpunkte vor einer Kostenfalle beim Gas. Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO₂-Preise und Gasnetzentgelte. Zudem gibt es Warnungen, dass Biogase die Heizkosten verteuern. Kritiker sehen außerdem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich und eine Verlängerung der Abhängigkeit von fossilen Energien.
Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit niedrigen Mieten
»Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit«, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zur Einigung. Gleichzeitig brauche es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheide, womit geheizt werde, und der andere im Alltag darüber, wie viel, sagte Spahn.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem guten Kompromiss zwischen notwendigem Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieter, sollten sich Eigentümer erneut für eine Heizung entscheiden, die mit Öl oder Gas betrieben wird. »Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zusätzlich dafür sorgen, dass Vermieter nicht unverhältnismäßig belastet werden und sich das Vermieten weiterhin lohnt«, sagte er.
Der Verband der Immobilieneigentümer kritisierte die Einigung der Koalition. »Mieter sollen vor Kosten geschützt werden, die allein der Staat zu verantworten hat: CO₂-Preis, explodierende Netzentgelte und alternative Brennstoffe«, sagte Haus&Grund-Präsident Kai Warnecke. Das sei ein politischer Offenbarungseid und die Folge einer verfehlten Energiepolitik. Warnecke verwies außerdem darauf, dass viele Vermieter zur privaten Altersvorsorge eine Wohnung erworben haben. Die Bundesregierung lege die »Axt an die Altersversorgung«. Es werde auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben, neuer und bezahlbarer Wohnraum werde auf diese Weise nicht geschaffen, der Immobilienbestand werde sich wegen der Zusatzkosten verschlechtern.
Förderung für den Heizungstausch bleibt erhalten
Ziel des Vorhabens ist eine grundlegende Reform der von der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebenen Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Dabei sollen zentrale und umstrittene Vorgaben Habecks gekippt werden, insbesondere geht es um die 65-Prozent-Regelung, nach der jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Zunächst sind nur Neubauten in einem Neubaugebiet betroffen, für bestehende Gebäude gelten im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das neue Gesetz solle »technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher« werden, hieß es. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe bleibt den Plänen zufolge erhalten.
Bereits Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt. Dabei waren aber vor allem noch Regelungen zum Mieterschutz angesichts von Warnungen vor erhöhten Nebenkosten umstritten. Der Deutsche Mieterbund warnte damals vor Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter, da das Gesetz für Vermieter keinen zusätzlichen Anreiz für klimafreundliche Heizungen schaffe. Für Mieter entstehe aber ein hohes Kostenrisiko.