Beamte in die Rentenkasse? Ja, aber als Angestellte

Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas hat eine alte Debatte wiederbelebt: Auch Beamte, Politiker und Selbstständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Vorschlag ist richtig und notwendig, auch wenn er nicht ohne Schwächen ist. Die empörte Ablehnung, etwa vom Beamtenbund, zeigt vor allem, wie egoistisch über Rentenpolitik diskutiert wird. Dabei ist eine grundlegende Reform längst überfällig.

Beamtinnen und Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sondern erhalten Pensionen direkt vom Staat – sie fallen in der Regel deutlich höher aus als gesetzliche Renten. Während Beschäftigte nach 35 Jahren etwa 48 Prozent ihres durchschnittlichen Lebenseinkommens als Rente erhalten, bekommen Beamte knapp 70 Prozent ihres letzten Gehalts. Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei rund 3.240 Euro – mehr als doppelt so viel wie die Durchschnittsrente von 1.599 Euro. Insgesamt kosten Beamtenpensionen den Staat jedes Jahr über 63 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Das ist etwa 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Bas' Vorschlag ist dabei nicht unmöglich, sondern könnte ganz einfach umgesetzt werden: Die Arbeitsministerin möchte erreichen, dass künftig neu eingestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht mehr verbeamtet werden, sondern wie alle anderen in die GRV einzahlen.  

Für jene, die auf eine sichere Pension gehofft haben, ist das ein Verlust. Für den Staat und die Steuerzahlenden ist es jedoch ein wichtiger Schritt, um langfristig die Kosten zu senken und das System gerechter zu machen. Die Reform könnte auch helfen, die große Ungleichheit bei der Altersvorsorge abzumildern.

Auch kurzfristig würde eine solche Reform zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Rente generieren, da nun zusätzliche Personen einzahlen müssten, diese aber erst in Zukunft ihre Ansprüche geltend machen können. Dieser sogenannte Einführungsgewinn bedeutet eine finanzielle Entlastung, die bis weit über 2050 hinaus wirken und die steigenden Finanzierungskosten des demografischen Wandels abfedern würde.

Österreich als Modell für Deutschland?

Ähnlich wie zum Beispiel in Österreich könnte Deutschland zudem sein Beamtenrecht reformieren und die Zahl der Beamten reduzieren und ihre Leistungen an das allgemeine Pensionsrecht angleichen. Das wäre auch ein Modell für Deutschland.

Ein weiterer Punkt, der in der Debatte oft übersehen wird, spricht dafür: Die hohen Pensionsansprüche binden Beamte an den Staat, oft ein Leben lang. Der Wechsel in die Privatwirtschaft wird unattraktiv, weil mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis meist alle Pensionsansprüche verloren gehen (ehemalige Beamte werden in der GRV in der Regel nachversichert). Das macht das System starr und passt nicht so recht zu einer Arbeitswelt, die mehr Flexibilität und Mobilität braucht. Wir brauchen daher mehr Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft – und keine Einbahnstraße in Richtung Verbeamtung.

Auch viele Selbstständige sind nicht gesetzlich rentenversichert. Dabei sind viele der fast fünf Millionen von ihnen Solo-Selbstständige. Viele haben ein geringes Einkommen und daher ein hohes Armutsrisiko im Alter. Wer als Solo-Selbstständiger im Alter Grundsicherung erhält, bekommt faktisch staatliche Unterstützung – oft ohne vorher eingezahlt zu haben. Eine Versicherungspflicht für Selbstständige ist somit gerecht und angemessen.