Teilhabezuschüsse erreichen nur eine Minderheit der Kinder

Nur ein Bruchteil der berechtigten Kinder hat im vergangenen Jahr die staatlichen Zuschüsse für soziale und kulturelle Angebote genutzt. Das geht aus einer Untersuchung der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands hervor, wonach höchstens 19,2 Prozent der 6- bis 15-Jährigen im Bürgergeldbezug auf die Leistung zugriffen. "Die Teilhabeleistungen laufen weitgehend ins Leere", heißt es darin.

Die Teilhabeleistung ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets und umfasst 15 Euro monatlich "für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft". Mit der Summe können etwa Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Freizeitfahrten bezahlt werden. Anspruch haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen erhalten. Für den Zuschuss müssen Ausgaben einzeln nachgewiesen werden.

Die Studie beschränkte sich auf Daten zu Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren. Dabei hätten sich deutliche regionale Unterschiede gezeigt: In Rheinland-Pfalz und Hamburg profitiere weniger als jedes zehnte berechtigte Kind, in Schleswig-Holstein hingegen erreicht der Zuschuss gut 60 Prozent. Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig.

Das ursprünglich 2011 gesetzte Ziel, soziale Teilhabe armer Kinder zu verbessern, werde "weiterhin nicht eingelöst", heißt es in der Auswertung. Der Verband führt dies unter anderem auf bürokratische Hürden zurück. Er fordert deshalb, die Leistung pauschal an alle Berechtigten auszuzahlen sowie einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Schwarz-Rot plant Anhebung auf 20 Euro monatlich

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine Anhebung der Pauschale auf 20 Euro vorgesehen. Geplant sind zudem eine "Kinderkarte" und eine "Teilhabe-App". Eine automatische Auszahlung an alle Anspruchsberechtigten ist nicht vorgesehen.