Zwei Fischer erhalten Strafbefehle wegen Todes von Kegelrobben
Nach dem Tod zahlreicher Kegelrobben vor Rügen im Herbst 2024 hat die Staatsanwaltschaft Stralsund Strafbefehle gegen zwei Fischer erlassen. Die Behörde macht die Männer im Alter von 43 und 66 Jahren für den Tod von mindestens fünf der geschützten Tiere verantwortlich. Die beiden Rügener hätten keine Schutzmaßnahmen ergriffen, obwohl wiederholt Kegelrobben auf Nahrungssuche in ihre Schwimmreuse geraten und darin erstickt seien.
Dies stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Die Staatsanwaltschaft verhängte deswegen gegen die beiden Männer Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern. Wenn die Fischer den Strafbefehlen nicht binnen zwei Wochen widersprechen, werden die Entscheidungen rechtskräftig. Sollten sie Widerspruch einlegen, kommt es laut Staatsanwaltschaft zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass die beiden selbstständigen Fischer in der Nähe des Thiessower Hakens eine Schwimmreuse betrieben. Den Fischern sei bewusst gewesen, dass besonders geschützte Kegelrobben auf der Suche nach Nahrung in die Reuse schwammen und dort erstickten. Sie unternahmen jedoch nichts dagegen. Dadurch sollen mindestens fünf Kegelrobben ertrunken sein.
Insgesamt mehr als 40 tote Robben
Im Oktober 2024 wurden in kurzer Zeit insgesamt mehr als 40 tote Robben an Rügens Küste gefunden. Ein natürlicher Tod konnte nach Untersuchungen ausgeschlossen werden. In einigen Robbenmägen fanden sich große Mengen kaum verdauten Fisches – ein Hinweis darauf, dass die Tiere sich in prall gefüllten Fanganlagen verfingen, nicht mehr an die Luft gelangten und ertranken. Auch Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund sahen Hinweise auf ein Ertrinken, etwa in einem Netz oder einer Reuse. Laut Staatsanwaltschaft konnte jedoch nur in fünf Fällen ein direkter Zusammenhang zwischen dem Tod der Robben und dem Handeln der Fischer nachgewiesen werden.
Nach der Häufung der Robbentodesfälle im Herbst 2024 hatte Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Fischereiminister Till Backhaus (SPD) Sofortmaßnahmen erlassen. Seither dürfen größere Fischreusen an der gesamten Küste nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden.