Gesundheitsministerin will Lachgas-Verkauf an Jugendliche verbieten

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will den Verkauf der Partydroge Lachgas stark einschränken. So will die CDU-Politikerin vor allem den Erwerb und Besitz für Kinder und Jugendliche verbieten, wie aus einem auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf hervorgeht. 

Außerdem soll der Onlinehandel sowie der Verkauf an Selbstbedienungsautomaten verboten werden. Einen ähnlichen Entwurf für Verkaufsverbote hatte bereits ihr Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt, umgesetzt wurde er aber nicht mehr. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnte bereits vor dem Konsum von Lachgas.

Lachgas sei "kein harmloser Spaß", sagte Warken, sondern insbesondere für Kinder und Jugendliche mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden. "Bei intensivem, akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit", heißt es in dem Gesetzentwurf. Bei einem direkten Konsum der Droge drohten zudem Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.

Lachgas wird als Partydroge populärer

Lachgas wird in Kartuschen gelagert, in denen die Substanz auf bis zu minus 55 Grad abgekühlt wird. In der Regel konsumiert man die Droge über einen mit Gas aus dieser Kartusche gefüllten Ballon.   

Eingeatmet wirkt Distickstoffmonoxid, so die chemische Bezeichnung von Lachgas, euphorisierend und entspannend. Konsumierende berichten zudem von einem traumähnlichen Rauschzustand, der das Raum- und Zeitgefühl verzerre. Der Rausch hält in der Regel nur wenige Minuten an. Bei häufigem Konsum drohen zudem Schädigungen des Nervensystems und psychische Abhängigkeit. Seit einigen Jahren ist die Substanz als Partydroge populärer geworden.

In der Medizin wird Lachgas als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt. Da die Chemikalie zudem verbreitet auch zu anderen Zwecken missbraucht wird, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. So sollen Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne.

Verkauf von GBL und BDO soll eingeschränkt werden

Neben Lachgas will Warken mit dem Gesetzentwurf auch gegen den Verkauf von Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol vorgehen – besser bekannt als K.-o.-Tropfen oder GBL beziehungsweise BDO. Diese werden ebenfalls im Partykontext genutzt. Neben dem privaten Konsum nutzen einige Besitzer die Droge jedoch auch für Straftaten wie Sexualdelikte oder Raub. Dazu geben Täter ihren Opfern einige Tropfen der Flüssigkeit in Getränke, wodurch den Konsumierenden schwindelig wird oder sie das Bewusstsein verlieren. 

Anders als die verwandte Droge GHB unterliegen GBL und BDO nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Der unerlaubte Handel mit GBL ist jedoch nach dem Arzneimittelgesetz strafbar, da es als "bedenkliches Arzneimittel" eingestuft ist. Die Verbindung 1,4-Butandiol findet normalerweise unter anderem in der chemischen Industrie Verwendung, wo sie ein wichtiger Ausgangsstoff für Polyester ist.

Laut Warkens Gesetzentwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen künftig unter ein "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Der Vorschlag geht nun in eine regierungsinterne Abstimmung und muss im Anschluss ins Kabinett und dann vom Bundestag beschlossen werden.