Studien zeigen keine Belege, dass Matcha gut für die Gesundheit ist

Für angebliche positive gesundheitliche Eigenschaften von Matcha gibt es laut dem Verbraucherservice Bayern keine eindeutigen Belege. Die Einrichtung wies darauf hin, dass Studien bisher positive Effekte des Grüntees bei Menschen nicht bestätigten. Viele Menschen sehen das Pulver als Superfood, oft wird es auch als solches beworben. 

Matcha sei kein Wundermittel, warnt der Verbraucherschutz. Eine ausgewogene Ernährung habe mehr Vorteile als der Konsum eines angeblichen Superfoods. In Zellkultur- oder Tierversuchen seien einige positive Effekte zwar beobachtet worden. Ob Matcha bei Menschen aber den Stoffwechsel ankurbeln, das Immunsystem stärken und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs senken könne, sei nicht erwiesen.

Die Verbraucherschützer warnten, der Begriff Matcha sei lebensmittelrechtlich nicht geschützt, Konsumenten wüssten also nicht, ob das verwendete Pulver nach dem traditionellen, aufwendigen Verfahren hergestellt worden sei oder nicht. Sehr hochwertiger Matcha könne mehr als Tausend Euro pro Kilo kosten. In Drogerien und Supermärkten sei das Pulver ab etwa 200 Euro pro Kilo erhältlich. Zwischen einzelnen Herstellern bestünden zudem Qualitätsunterschiede. Auch der oft beworbene Ceremonial Grade, der eine gute Qualität angeben soll, sei gesetzlich nicht definiert.

Teepflanze kann Aluminium und Blei enthalten

Zudem könnten Teepflanzen Aluminium und Blei aus dem Boden aufnehmen, warnte die Einrichtung. Da beim Matcha das ganze Blatt verzehrt werde, sei der Gehalt höher als bei gefiltertem Tee. Dies gelte ebenso für Pestizide. "Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nimmt ein Gramm Matcha pro zubereitetes Getränk, maximal dreimal am Tag", rät der Verbraucherservice. Zudem sei es sinnvoll, Produkte und Marken abzuwechseln. 

Aufgrund des Koffeingehalts sei Matcha außerdem eher nicht für Kinder geeignet. Auch Schwangere und Stillende sowie empfindliche Personen sollten auf einen moderaten Verzehr achten.

"Oft ist nur ein geringer Anteil des Teepulvers enthalten"

Der Verbraucherservice empfahl bei Produkten mit Matcha wie Eis, Kuchen oder Smoothies zudem einen Blick in die Zutatenliste. "Denn wenn auf der Verpackung der Begriff oder eine Abbildung von Matcha verwendet wird, muss die prozentuale Menge im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Oft ist nur ein geringer Anteil des Teepulvers enthalten." Viele Produkte enthielten weniger als zwei Prozent Matcha.

Der Verbraucherservice Bayern ist laut eigenen Angaben eine unabhängige und staatlich geförderte Einrichtung des Katholischen Deutschen Frauenbunds. Der Verband hat im Freistaat 15 Beratungsstellen.