Neues Alzheimermittel wirkt nicht besser als herkömmliche Wirkstoffe
Der neue Alzheimerwirkstoff Lecanemab hat keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern. Damit verschwindet das zugehörige Arzneimittel Leqembi, das in Deutschland seit September zur Verfügung steht, aber nicht vom Markt. Es kann weiterhin verordnet werden.
Der erste Wirkstoff in Deutschland, der sich direkt gegen die Eiweißablagerungen im Gehirn wende, habe bei Symptomatik oder Lebensqualität nicht besser abgeschnitten als Behandlungen, die nur auf Symptome zielten, schreibt der Bundesausschuss in einer Mitteilung.
Ob Lecanemab nach der G-BA-Bewertung auch langfristig weiter verschrieben werden kann, ist fraglich. "Die ärztlichen Verordnungsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte werden durch die Nutzenbewertung des G-BA nicht eingeschränkt", sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. Eine Verordnung bleibe weiterhin möglich.
Kein Zusatznutzen bedeutet nicht, dass der Wirkstoff nutzlos sei, sagte Hecken. Es gehe bei der Bewertung nur darum, ob der Wirkstoff Vorteile im Vergleich zu bislang in Deutschland angewendeten Behandlungen habe. Neue Daten des Herstellers könnten künftig möglicherweise einen solchen Zusatznutzen noch belegen.
Lecanemab kostet etwa 100-mal so viel wie herkömmliche Mittel
In Deutschland leben aktuell mehr als 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Ungefähr zwei Drittel davon haben Alzheimer.
Die Bewertung des Bundesausschusses ist nun Basis für die Preisverhandlungen für das Medikament zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Hersteller. Eine weitere Rolle für die anstehenden Preisverhandlungen spielt die extrem hohe Kostendifferenz zwischen den Wirkstoffen: Die häufig eingesetzten Acetylcholinesterase-Hemmer zur Symptombehandlung bei Alzheimer kosten rund 20 bis 30 Euro pro Monat, Lecanemab aktuell etwa das Hundertfache davon.
Hecken widersprach Mutmaßungen, dass mit einer negativen Bewertung für den Wirkstoff eine Zweiklassenmedizin drohe oder das Arzneimittel sofort aus der Versorgung verschwinde. "Das ist beides nicht so", stellte Hecken klar. Ob das Arzneimittel auf dem Markt bleibe, entscheide allein der Hersteller.
Lecanemab ist ein Wirkstoff, der sich erstmals gegen eine mögliche Ursache von Alzheimer – Eiweißablagerungen im Gehirn – richtet. Das Arzneimittel ist zurzeit für bestimmte Patientengruppen mit Alzheimerdemenz im Frühstadium oder leichter kognitiver Störung zugelassen. Es kommt nur für Menschen infrage, die aufgrund genetischer Veranlagung kein erhöhtes Risiko für Hirnblutungen haben.
Es gibt keine Studien, die die erhofften Effekte belegen
"Die Erwartungen von Patientinnen und Patienten, ihren Familien und selbstverständlich auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an die Effekte von Lecanemab sind riesig", sagte Hecken. Leider fehlten Studien, welche die erhofften Effekte für die Patienten belegten. "Dieses Ergebnis mag für viele enttäuschend sein", sagte Hecken. "Zugleich gilt: Medizinischer Fortschritt kann schrittweise erfolgen, muss sich aber auch überprüfen lassen."
Ein zweiter in der EU zugelassener Wirkstoff gegen Alzheimer im frühen Stadium ist das Mittel Donanemab. Wie Lecanemab soll der Wirkstoff das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Donanemab ist seit Anfang November in Deutschland erhältlich. Für Donanemab läuft das Bewertungsverfahren beim G-BA noch, bemängelt wird aber, dass bislang geeignete Daten für die Nutzenbewertung fehlten. Ein Beschluss soll bis April vorliegen.