EuGH erlaubt Sampling von Musik ohne Zustimmung in Sonderfällen

Sampling ohne die Zustimmung der Urheber ist laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) erlaubt, solange die Musiksequenz als sogenannter Pastiche verwendet wird. Diese Leitlinien stellte der Gerichtshof in einem Urteil zum jahrzehntelangen Rechtsstreit um ein Sample aus dem Kraftwerk-Lied Metall auf Metall vor.

Der Pastiche gehört neben der Karikatur und der Parodie zu den Ausnahmen im Urheberrecht, die eine Vervielfältigung geschützter Werke ohne Zustimmung möglich machen. Die Richterinnen und Richter des EuGH legten fest: Der Begriff erfasse Musik-Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Darüber hinaus müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung.

»Mit dieser Ausnahme soll ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz des Urheberrechts und dem Schutz der Kunstfreiheit sichergestellt werden«, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Zwei Sekunden Sample

Hintergrund des Falls ist eine zwei Sekunden lange Tonfolge, die der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham aus dem Kraftwerk-Titel Metall auf Metall (1977) entnahm und in einer leicht verlangsamten Version im Song Nur mir aus dem Jahr 1997 verwendete. Pelham holte sich vorher keine Zustimmung der Musikgruppe, dies ist in der Praxis des Samplings unüblich. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter war der Ansicht, dass das sogenannte Sample daher gestohlen worden sei, und verklagte den Produzenten. Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren durch alle Instanzen – vom Land- und Oberlandesgericht Hamburg über den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bis hin zum EuGH.

In einem Grundsatzurteil von 2019 sprach sich der EuGH bereits zugunsten der Kulturtechnik des Samplings aus. Demnach kann Sampling ohne Einwilligung grundsätzlich gegen Urheberrechte verstoßen. Ist es allerdings abgeändert und »beim Hören nicht wiedererkennbar«, sei die Kunstfreiheit höher zu bewerten.

Fall wird weiter verhandelt

Der konkrete Fall des Streits der Elektro-Band Kraftwerk und des Musikproduzenten Pelham ist mit dem Urteil aber noch nicht entschieden. Der Fall liegt nun wieder beim Bundesgerichtshof. Dieser hatte den EuGH gebeten, den Begriff der Pastiche und die dafür geltende Ausnahme genauer zu definieren. Ob diese Ausnahme für die konkrete Nutzung im Fall Nur mir tatsächlich zulässig ist, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Der EuGH stellte dazu jedoch auch fest, dass der Bundesgerichtshof selbst darauf hingewiesen hatte, dass die Vorinstanz bei Pelhams Sample von einer künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Kraftwerk-Beat ausgegangen war.