Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ab

Die Grünen und die Linkspartei sind im Bundestag mit dem Vorstoß gescheitert, das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein zu entkriminalisieren. Union, SPD und die AfD lehnten zwei entsprechende Gesetzesentwürfe in zweiter Lesung ab.

Die Union stellte sich in der Bundestagsdebatte gegen eine Entkriminalisierung. »Dann werden sich alle, die sich rechtstreu verhalten und das Geld für einen Fahrschein ausgeben, als die Dummen fühlen«, sagte der CDU-Abgeordnete Alex Müller. Ähnlich argumentierte die AfD. Ihr Abgeordneter Tobias Peterka befürchtete weitere Entkriminalisierungen als Folge: »Ich sehe hier schon den Ladendiebstahl wackeln.« Die SPD wiederum betonte in der Debatte erneut ihre grundsätzliche Unterstützung für eine Entkriminalisierung und stimmte offenbar aus Koalitionsdisziplin gegen das Vorhaben.

»Wer zu wenig Geld für Fahrkarten hat, ist alles andere als kriminell«, sagte der Linkenabgeordnete Luke Hoß und fügte insbesondere an die SPD gerichtet hinzu: »Sorgen Sie dafür, dass Menschen nicht mehr im Knast landen, weil sie kein Geld haben.« Der Grünenabgeordnete Helge Limburg kritisierte, dass durch den Straftatbestand auch Menschen im Gefängnis landeten, wenn sie verhängte Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht bezahlen könnten. Und auch als bloße Ordnungswidrigkeit werde Schwarzfahren nicht sanktionslos bleiben, denn Bußgelder werde es dann weiter geben.

Erst vergangene Woche sprach sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für eine Entkriminalisierung aus. Sie stellte dabei den Sinn der Praxis von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen infrage, die Strafgelder für das Fahren ohne Fahrschein nicht zahlen können. Hubig argumentierte auch mit der Überlastung der Justiz, zu der Verfahren in einer solchen Sache beitrügen.

Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches eine Straftat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle, in denen die Polizei wegen »Beförderungserschleichung« tätig wurde. Das Fahren ohne Fahrschein wird in dieser Statistik allerdings nicht gesondert ausgewiesen.