EU-Kommission genehmigt deutschen Industriestrompreis
Die EU-Kommission hat die Pläne der Bundesregierung für einen Industriestrompreis gebilligt. Damit darf Deutschland die Stromkosten energieintensiver Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2026 und bis Ende 2028 bezuschussen, wie die Behörde mitteilte. Insgesamt sind dafür nach Kommissionsangaben 3,8 Milliarden Euro vorgesehen.
Ziel des Industriestrompreises ist es, den von Unternehmen tatsächlich zu zahlenden Strompreis zu begrenzen. Der Staat übernimmt die Differenz zwischen dem Marktpreis und einem festgelegten Zielpreis. Nach Vorgaben der EU-Kommission muss der vergünstigte Preis für die Unternehmen mindestens 50 Euro je Megawattstunde betragen. Zudem müssen die Betriebe mindestens die Hälfte der Entlastung in Maßnahmen für eine klimafreundlichere Produktion investieren.
Tausende Firmen sollen laut Ministerin Reiche profitieren
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zeigte sich erfreut über die Billigung aus Brüssel. »Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass der Knoten durchschlagen ist«, sagte sie bei einem Pressestatement zu der Entscheidung. »Wir haben Wort gehalten und uns erfolgreich für die Einführung eines Industriestrompreises eingesetzt.« Die Maßnahme werde eine »spürbare Entlastung für Unternehmen« darstellen.
Reiche zufolge sind in Deutschland rund 9.500 Unternehmen antragsberechtigt. Das umfasse »wesentliche Teile der energieintensiven Industrie«. Mit Blick auf den Zielstrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde sagte Reiche, dass eine Firma mit einem Verbrauch von 400 Gigawattstunden im Jahr etwa acht Millionen Euro einsparen könne. Profitieren würden unter anderem Aluminium- und Stahlhersteller, aber auch weitere energieintensive Firmen wie etwa Papierhersteller.
Die Bundesregierung hatte den Industriestrompreis bereits im November grundsätzlich beschlossen – lange bevor der Irankrieg die Energiepreise zusätzlich nach oben trieb. Bislang fehlte jedoch noch die Zustimmung der EU-Kommission.
Unternehmen können zum Jahresende Anträge stellen
Antragsberechtigt sind laut Kommission Unternehmen aus Branchen, »bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass sie ihre Tätigkeiten in Länder außerhalb der EU verlagern«. In Deutschland betrifft das vor allem Stahl-, Zement- und Chemieunternehmen.
Die Beihilfen können jeweils zum Jahresende beantragt werden; die Höhe richtet sich anschließend nach dem tatsächlichen Stromverbrauch sowie den durchschnittlichen Strompreisen. Die begünstigten Firmen müssen demnach mindestens die Hälfte der erhaltenen Unterstützung in neue oder modernisierte Anlagen investieren, um die Stromkosten zu senken.
Wirtschaftsverbände fordern seit Jahren einen Industriestrompreis
Im vergangenen Sommer hatte die EU-Kommission einen neuen Beihilferahmen vorgestellt. Er schafft unter bestimmten Bedingungen die Grundlage dafür, dass Staaten direkte Zuschüsse gewähren dürfen, um die Stromkosten energieintensiver Unternehmen zu reduzieren.
Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bezeichnete das Instrument damals als Beitrag dazu, Klimaschutz voranzubringen, Europas Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern. Dahinter steht das Ziel, den Umbau der Industrie in Richtung Klimaneutralität zu beschleunigen, ohne die Wirtschaft übermäßig zu belasten.
In Deutschland sorgen die vergleichsweise hohen Energiepreise seit Längerem für die Befürchtung, sie könnten Unternehmen von Investitionen im Land abhalten. Viele Betriebe stehen bereits unter erheblichem Druck. Wirtschaftsverbände fordern daher seit Jahren einen Industriestrompreis.