Erzwungene Rückkehr: die Abschiebung
Was bedeutet eine Abschiebung?
Wenn du keine Aufenthaltserlaubnis hast und Deutschland verlassen musst, kann es zu einer Abschiebung kommen. Sie hat schwerwiegende Folgen für dich, deine Familie und Freunde: Die Wiedereinreise nach Deutschland wird befristet verboten, zudem musst du die Kosten deiner Rückführung selbst zahlen. Bei einer freiwilligen Rückkehr kannst du dagegen Unterstützung in Anspruch nehmen.
Wie wirst du über die Abschiebung informiert?
Die für dich zuständige Ausländerbehörde informiert dich schriftlich über die Entscheidung zur Abschiebung und setzt dir eine Frist für eine selbstständige Ausreise. Auch bleibt dir Zeit, gegen die Abschiebung vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Lässt du die Fristen verstreichen oder wird deine Klage vor Gericht abgewiesen, erfolgt die Abschiebung.
In welches Land erfolgt die Abschiebung?
Im Normalfall wirst du in das Land abgeschoben, dessen Staatsangehörigkeit du besitzt. Wenn ein anderer Staat zu deiner Aufnahme bereit oder sogar verpflichtet ist, kannst du unter Umständen auch in diesen abgeschoben werben.
Duldung als Ausnahme
Nicht alle ausreisepflichtigen Personen dürfen abgeschoben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Duldung erteilt und eine Abschiebung für eine gewisse Zeit nicht durchgeführt werden.
Das trifft auf dich zu, wenn du
- schwer erkrankt bist
- minderjährig und unbegleitet bist – und in deinem Herkunftsstaat keine kindergerechte Betreuung sichergestellt werden kann
- eine staatlich anerkannte Berufsausbildung aufgenommen hast
- Elternteil eines deutschen Kindes bist
- nicht über die notwendigen Dokumente zur Identität verfügst oder diese erst besorgen musst
- wenn die Reisewege in deinen Herkunftsstaat versperrt sind
Andere Konstellationen und Härtefälle geben den Behörden einen Spielraum, dich weiterhin in Deutschland zu dulden – etwa um ein noch laufendes Schuljahr zu beenden.