Schränkt Deutschland die Grundrechte zu stark ein? : Kritik des Europarats zu Gaza-Demos stößt auf geteiltes Echo

Die Vorwürfe aus Straßburg haben es in sich. Der für Menschenrechte zuständige Kommissar des Europarats, der im Elsass beheimatet ist, hat Deutschland nicht weniger als die mangelnde Achtung demokratischer Grundrechte vorgehalten. Konkret fordert der irische Jurist Michael O’Flaherty die Bundesregierung in seinem zehnseitigen Memorandum zu einem besseren Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf.

Sein Bericht geht auf einen Deutschland-Besuch im vergangenen Oktober zurück, dem wiederum ein Brief mit der entsprechenden Kritik an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorausgegangen war. Thema in beiden Fällen ist der Umgang staatlicher Stellen mit Protesten nach den Ereignissen in Nahost, nachdem die Terrormiliz Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel ein Blutbad anrichtete und dessen Armee Gaza angriff.

Die exzessive Gewaltanwendung gehört zu den Kritikpunkten

„Der Kommissar ist besorgt über unangemessene Einschränkungen verschiedener friedlicher Proteste“, heißt es in seiner Mitteilung vom Mittwochnachmittag, „insbesondere solcher im Zusammenhang mit der Palästina-Solidaritätsbewegung, sowie über Berichte über exzessive Gewaltanwendung durch Polizeibeamte in Berlin und anderswo bei Protesten im Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza.“

Der Ire Michael O'Flaherty, ehemaliger Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und nun Menschenrechtskommissar des Europarats, hat schwere Vorwürfe gegen Deutschland erhoben.

© picture alliance/dpa/Gregor Fischer

Die wenig schmeichelhafte Empfehlung dazu lautet, dass Restriktionen auf der genauen Betrachtung des Einzelfalls beruhen sollten „statt auf pauschalen Annahmen oder einer allgemeinen Angst vor Spannungen“. Der Kommissar warnt davor, legitime Kritik an staatlicher Politik mit Antisemitismus gleichzusetzen.

Der Europarat

  • Mit den Organen der EU hat der in Straßburg ansässige Europarat nichts zu tun. Am 5. Mai 1949 gegründet, gehören ihm heute 46 Staaten an, darunter auch die Türkei und die Ukraine. Russland wurde 2022 ausgeschlossen.
  • Der Europarat versteht sich als Forum zur Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa und darüber hinaus.
  • Bekanntestes Organ des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Urteile auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt.

Die Position der Bundesregierung, die sich gegen die Vorwürfe verwahrt, wird auf der Internetseite des Europarats gleich mitgeliefert. „Deutschland sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die oben genannten Rechte von den deutschen Behörden verletzt wurden“, heißt es in der Stellungnahme, die darauf verweist, dass Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Grundgesetz verankert seien: „Diese Freiheiten gelten jedoch nicht bedingungslos, sondern stoßen an ihre Grenzen, wenn sie gegen die Rechte anderer gerichtet sind und Regeln verletzen, die für ein friedliches Zusammenleben aller notwendig sind.“

Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz. Gerade hier erwarte ich ein konsequentes Vorgehen von Polizei und Staat.

Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag

Auch „im Kontext propalästinensischer Proteste“ beruhten eingeschränkte Rechte stets „auf individuellen Prüfungen der konkreten Umstände“. O’Flaherty schreibt an einer Stelle selbst, von der Berliner Polizei darüber unterrichtet worden zu sein, dass zwischen dem 7. Oktober 2023 und seinem Besuch im Oktober 2025 nur 25 von 1200 pro-palästinensischen Demonstrationen in der Bundeshauptstadt verboten wurden.

Union weist Vorwürfe zurück, Linke sieht sich bestätigt

Unverständnis erntet der irische Kommissar deshalb von Alexander Throm, dem innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. „Selbstverständlich gilt in Deutschland die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, es gibt aber Grenzen, und ich sage klar: Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz“, sagte er dem Tagesspiegel. „Gerade hier erwarte ich ein konsequentes Vorgehen von Polizei und Staat.“ Dem Kommissar empfehle er, „seine Bewertungsmaßstäbe zu überdenken“.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats hat recht, wenn er die restriktive Polizeipraxis – insbesondere in Berlin – kritisiert.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Max Lucks

Die Linke hält viele Kritikpunkte dagegen für „zutreffend“ und fühlt sich in ihrer Position bestärkt. „In den letzten Jahren habe ich sowohl als parlamentarischer Beobachter als auch als Teilnehmer von Demonstrationen diese Repressionen selbst beobachtet“, sagte der Bundestagsabgeordnete Vinzenz Glaser dem Tagesspiegel, der im Herbst zusammen mit drei weiteren Mitgliedern der Linksfraktion wegen des Ausrollens einer palästinensischen Fahne des Plenums verwiesen worden war. Er macht „eine zunehmende Normalisierung von Polizeigewalt“ und spricht von einem problematischen „Gewöhnungseffekt“ in einem „gesellschaftlichen Rechtsruck“.

Die Bundestags-Grünen fordern, die Rüge aus Straßburg ernst zu nehmen. „Der Menschenrechtskommissar des Europarats hat recht, wenn er die restriktive Polizeipraxis – insbesondere in Berlin – kritisiert“, sagte Max Lucks, ihr Sprecher für menschenrechtliche Fragen, dem Tagesspiegel: „Dieser Kritik muss sich Deutschland stellen.“ Für ihn ist es aber „ein falscher Schluss“, dass der Kommissar die Probleme auf die in Deutschland angewendete Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance zurückführt. Eine Resolution des Europarats selbst – im Juni 2022 von der Parlamentarischen Versammlung beschlossen – empfiehlt sie.