Bis zu 20 Prozent: So viel mehr Gehalt sieht der Dobrindt-Plan für Beamte vor

Der Richterspruch aus Karlsruhe hatte Aufsehen erregt: Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2025, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamten in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das Einkommen von Staatsdienern muss demnach mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung entsprechen. Dies gilt auch im Bund.

Die grobe Gesamtzahl aller Personen, die der Bund als Beamte, Richter oder Soldaten bezahlt, liegt aktuell bei etwa 380.000. Davon sind etwa 195.000 Beamte sowie 182.000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.

Nun hat das Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund, der Richter und der Soldaten vorgelegt. Für dieses Jahr wäre dem Entwurf zufolge mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von rund 3,39 Milliarden Euro zu rechnen. Langfristig würde der Beitrag demnach weiter steigen. Zusätzlich zum Urteil begründete das Innenministerium die Mehrkosten mit der angespannten Sicherheitslage.

Es handelt sich bei den Plänen nicht um einen großen Schluck aus der Pulle, ein Geschenk oder Ähnliches.

Elke Hannack, DGB-Vize

Gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass der Bund als Arbeitgeber attraktiv bleibt. „Hierfür sind in Zeiten einer angespannten Haushaltslage gezielte Maßnahmen zu treffen“, heißt es in dem Referentenentwurf, zu dem jetzt Fachverbände Stellung nehmen können. Damit eine Neuregelung in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Notwendig sei eine Besoldungsstruktur, „die sich deutlich am Leistungsprinzip orientiert“, heißt es weiter. Die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund sollen an den Tarifabschluss für Bundesangestellte im öffentlichen Dienst angepasst werden.

Urteil aus Karlsruhe

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Im September entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das Gehalt der niedrigsten Besoldungsstufe müsse bei mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens liegen. Das berechnen Ökonomen, indem sie das Pro-Kopf-Einkommen eines Haushalts durch die Zahl der Haushaltsmitglieder teilen, wobei sie Erwachsene und Kinder unterschiedlich gewichten. Als Median-Äquivalenzeinkommen wird jener Wert bezeichnet, ober- und unterhalb dessen jeweils die Hälfte der Haushalte liegt.

Die Besoldung besteht im Kern aus dem Grundgehalt und verschiedenen Zuschlägen. Bei der „strukturellen Neujustierung“ des Besoldungsgefüges geht es auch darum, wann welche Zuschläge zum Grundgehalt dazukommen.

Die durch die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts entstehenden Mehrausgaben müssten vorrangig in den Etats der einzelnen Ministerien berücksichtigt werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Für die Übertragung des Tarifabschlusses vom April 2025 sei im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen worden.

Wegen des geplanten Leistungsprinzips soll dem Entwurf zufolge in allen Besoldungsgruppen (A3 bis A16) die erste von acht Erfahrungsstufen gestrichen werden. Neulinge steigen demnach auf Stufe 2 ein. In der Gruppe B gibt es keine Stufen.

So sollen Grundgehälter in den Gruppen A und B steigen – eine Auswahl:

  • Pförtner (Besoldungsgruppe A4, höchste Erfahrungsstufe): ein Plus von 474 Euro (14,6 Prozent) auf 3726 Euro pro Monat.
  • Polizeimeister der Bundespolizei (A7): plus 403 Euro (10,6 Prozent) auf 4198 Euro.
  • Polizeihauptkommissar der Bundespolizei (A12): plus 465 Euro (7,8 Prozent) auf 5989 Euro.
  • Oberamtsrat (A13): plus 543 Euro (8,2 Prozent) auf 7164 Euro.
  • Oberst der Bundeswehr (Besoldungsgruppe B3): plus 963 Euro (9,7 Prozent) auf 10.854 Euro.
  • Abteilungsleiter einer großen Bundesbehörde (B6): plus 1251 Euro (10,7 Prozent) auf 11.714 Euro.
  • Staatssekretär (B11): plus 3264 Euro (19,7 Prozent) auf 19.831 Euro.

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) lobte Dobrindt für die Vorlage des Entwurfs. „Es ist höchste Zeit, dass die Kolleginnen und Kollegen das bekommen, was ihnen rechtlich zusteht“, sagte DBB-Chef Volker Geyer dem „Spiegel“.

Auch DGB-Vize Elke Hannack begrüßte, dass die Besoldung der Bundesbeamten „endlich verfassungskonform“ ausgestaltet werde. Das Vorhaben falle in eine wirtschaftlich schwierige Phase des Landes. „Umso wichtiger ist es, zu betonen, dass es sich bei den Plänen nicht um einen großen Schluck aus der Pulle, ein Geschenk oder Ähnliches handelt“, sagte Hannack. „Die Bundesregierung muss sich schlicht an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassung orientieren.“

Die Berechnungen wurden teilweise mithilfe von KI erstellt.